Universität Bonn

Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL)

Fach-/ Hochschulwechsel und Zweitstudium

Herzlich Willkommen auf der Seite des Bonner Zentrums für Lehrerbildung. Hier finden Sie Informationen zu dem Wechsel von einer anderen Hochschule zur Universität Bonn sowie zum Fachwechsel und zum Zweitstudium nach einem ersten Hochschulabschluss in einem verwandten Fach.

Fachwechsel

Wenn Sie ein oder bereits zwei Fächer studieren, dann können Sie sich erbrachte Leistungen in jedem Fach (inkl. Bildungswissenschaften und Praxisphasen) anerkennen und sich auf dieser Grundlage in entsprechende Semester des Bachelor- oder des Masterstudiengangs einstufen lassen.

Die Einstufung erfolgt für jedes Fach einzeln. Sie müssen sich dann für jedes Fach (inkl. Bildungswissenschaften) einzeln bewerben, falls es zulassungsbeschränkt ist.

Bei einem Fachwechsel innerhalb der Universität muss der Antragsweg eingehalten werden, der unter der Überschrift "Das Verfahren der Leistungsanerkennung" erläutert wird (Antrag, Fachempfehlung, Bescheid, Verbuchung). Eine automatische Anerkennung und Verbuchung im Prüfungbüro erfolgt nicht.

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© Volker Lannert/ Uni Bonn
Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© Barbara Frommann / Uni Bonn

Hochschulwechsel

Auch im Fall eines Hochschulwechsels ist eine aktive Antragstellung unverzichtbar, da selbst bei oft gleich bleibenden Fächern oder Fachkombinationen die ansonsten aber sehr heterogenen Studiengangstrukturen in Deutschland und in Europa eine gründliche fachliche Prüfung der bislang erbrachten Leistungen im Sinne der Prinzipien der Lissabon-Konvention nötig machen. Die Fristen für die Antragstellung beim Prüfungsamt liegen jeweils zwei Wochen vor den üblichen Fristen für die Bewerbung auf Zulassung zum höheren Fachsemester, also zu einem Wintersemester bis 01.09. und zu einem Sommersemester bis 01.03. Der Antrag ist zusammen mit den Studiendokumenten direkt an das Prüfungsamt zu richten, damit hier die fristgerechte Antragstellung vermerkt werden kann. Nach der Weiterleitung an das jeweilige Fach und erfolgter Fachempfehlung wird der abschließende Bescheid vom Prüfungsamt an den*die Antragsteller*in zurückgesandt. Die auf dem Bescheid vermerkte Einstufung in ein höheres Fachsemester orientiert sich an der Formel ‚Regelstudienfortschritt minus 15 Leistungspunkte‘, um für das weitere Studium in Bonn die Möglichkeit des Abschlusses in der Regelstudienzeit weiter zu gewährleisten. Kommt der*die Antragsteller*in z.B. nach dem 2. Fachsemester nach Bonn und möchte hier nahtlos im 3. Fachsemester weiterstudieren, sollte er möglichst mindestens 45 Leistungspunkte erworben haben.

HINWEIS: Bei einem Wechsel des Faches und/oder der Hochschule ohne Leistungsanerkennung wird mit dem Antrag auf Zulassung zum Prüfungsverfahren erklärt, dass das Studium im jeweiligen Fach nicht bereits endgültig nicht bestanden ist.

Informationen für Personen mit Hochschulabschluss (Zweitstudium)

Wenn Sie bereits ein Hochschulsstudium abgeschlossen haben und noch durch ein Lehramtsstudium ergänzen möchten, können Ihnen Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium anerkannt werden.

Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie unter der Überschrift "Das Verfahren der Leistungsanerkennung".

Voraussetzung und Einstufung

Ob Sie noch einmal einen Bachelorabschluss machen oder ob Sie sich direkt in den Masterstudiengang einschreiben können, hängt von Ihren Anerkennungen ab.

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem schon abgeschlossenen Studiengang ein neues zweites Fach studieren wollen, müssen Sie auf jeden Fall unter Berücksichtigung Ihrer schon erbrachten Leistungen einen kompletten Bachelorabschluss machen.

Sofern Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben und die Zugangsvoraussetzungen des lehramtsbezogenen Masterstudiengangs nicht erfüllen, müssen Sie sich in den Bachelorstudiengang einstufen lassen und sich bei Zulassungsbeschränkung für Ihre Fächer um einen Studienplatz im Rahmen eines Zweitstudiums bewerben.

Sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen des lehramtsbezogenen Masterstudiengangs erfüllen, müssen Sie sich um einen Studienplatz bewerben, fallen aber nicht unter die Regelungen zum Zweitstudium, da für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang mit Ausnahme des Faches Biologie keine Zulassungsbeschränkungen gelten (Stand: Studienjahr 2022/2023).

Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland gemacht haben, müssen Sie für das Studium und den Vorbereitungsdienst die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.

Die genauen Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang finden Sie hier:

Zulassung zum Zweitstudium

WICHTIG: Sie müssen Sie sich jedoch unbedingt um die Zulassung zum Zweitstudium bewerben, wenn Ihre Wunschfächer zulassungsbeschränkt sind.

Das Verfahren der Leistungsanerkennung

Eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag. Der Antrag kann auf den Internetseiten des Prüfungsamts heruntergeladen werden und muss zusammen mit den Studiendokumenten, die dem Nachweis der bereits erbrachten Leistungen dienen sollen (Transcript of Records, Zeugnis u.ä.), an den Anerkennungsbeauftragten des jeweils zuständigen Faches geschickt werden, damit eine Fachempfehlung zügig erfolgen kann. Das ausgefüllte Anerkennungsformular wird anschließend an das Prüfungsamt weitergeleitet, wo schließlich der Bescheid über die Anerkennung erstellt wird und die Notenverbuchung erfolgt.

Ein grundsätzlicher Hinweis: Idealerweise sollten vollständige Module angerechnet werden. Teilanerkennungen von einzelnen Modulelementen sind mit Ausnahme der Modulabschlussprüfung aber immer möglich.

Weitere Informationen zu Anerkennungen finden Sie hier.

Lissabon-Konvention

Im Zuge der so genannten ‚Lissabon-Konvention‘ (Übereinkommen zur Anerkennung von Qualifikationen im europäischen Hochschulraum) müssen sich alle Hochschulen an folgende Prinzipien halten:

  • Konzept des ‚wesentlichen Unterschieds‘ – Eine Anerkennung kann nur dann verweigert werden, wenn dem Prinzip der Gleichwertigkeit folgend ein wesentlicher Unterschied hinsichtlich der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten identifiziert wurde.
  • Beweislastumkehr – Die Hochschule muss nachweisen, dass eine im Ausland erbrachte Leistung aufgrund eines ‚wesentlichen Unterschieds‘ nicht anerkannt werden kann.
    Begründungspflicht und Widerspruchsrecht – Eine Ablehnung einer beantragten Leistungsanerkennung muss nachvollziehbar begründet werden. Der Antragsteller ist auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen (in Form einer Rechtsbehelfsbelehrung).
  • Informationen – Der Antragsteller muss für das angemessen durchzuführende Anerkennungsverfahren ausreichend Informationen zu seinem bisherigen Studium vorlegen. Dafür müssen aber auch alle Hochschulen entsprechende Informationen und Dokumente bereitstellen (z.B. Transcript of Records, Modulhandbücher u.ä.).

Schritte für den Quereinstieg

  • Wenn Sie die Hochschule oder den Studiengang wechseln oder das Lehramtsstudium zusätzlich absolvieren und in höhere Semester eingestuft werden wollen, müssen Sie sich für die beiden Lehramtsfächer, das Fach Bildungswissenschaften sowie für die Praxiselemente separat Ihre Leistungen anerkennen lassen.
  • Die Anerkennungen müssen Sie jeweils bei den Fächern selbst bzw. im Praktikumsbüro des BZL vornnehmen lassen. Vom jeweiligen Fach erhalten Sie eine Einstufungsempfehlung in ein entsprechendes Semester.
  • Die kompletten Anrechnungsunterlagen legen Sie mit dem Antrag auf Anerkennung und den Originalunterlagen der Fachempfehlungen sowie der entsprechenden Zeugnisse oder Leistungsauszüge im Prüfungsbüro des BZL vor.
    Für die Anerkennung und Einstufung durch das BZL müssen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer ehemaligen Universität /FH bzgl. des Studiengangs vorlegen, der den Anerkennungen zugrunde liegt.
  • Die Empfehlungen werden im BZL geprüft und eine Einstufungsbescheinigung erstellt.
    Sie bewerben sich für jedes Fach separat und werden dann auch – sofern Sie einen Studienplatz bekommen – separat eingeschrieben, d. h. die Semesteranzahl kann durchaus unterschiedlich sein (z. B. Mathematik 3, Geschichte 4, Bildungswissenschaften 1).
    Sie müssen sich Ihre Leistungen nicht anerkennen lassen, sondern können selbst entscheiden.
  • Den Studienverlaufsplänen und vor allem den Modulhandbüchern können Sie entnehmen, was Sie sich anerkennen lassen könnten. Für den Bachelorstudiengang finden Sie diese hier, für den Masterstudiengang hier.
  • Achtung: Sie können den Lehramtsstudiengang nur dann zusätzlich zu Ihrem derzeitigen Studium studieren, wenn Ihr derzeitiger Studiengang oder die Lehramtsfächer in dem entsprechenden Semester zulassungsfrei sind.
  • Endgültig durchgefallen: Wenn Sie derzeit in einem Studiengang mit erheblicher Nähe studieren (z. B. Lehramt Gymnasium/Gesamtschule) und in diesem endgültig durchgefallen sind, dann können Sie nicht wechseln.
  • Detaillierte Informationen zur Anerkennung und Einstufung finden Sie hier.

Wenn Sie schon einen Hochschulabschluss haben oder wenn Sie in einem oder in beiden Fächern schon in sehr hohe Semester im Bachelorstudiengang eingestuft werden, empfiehlt es sich, nach Vorliegen der Fachempfehlungen einen Termin bei der Studienberatung des BZL zu vereinbaren, um den weiteren Studienverlauf zu besprechen.

Sobald Sie die vorherigen Schritte unternommen und alle Unterlagen vorliegen haben, können Sie sich entsprechend der Bewerbungsfristen für höhere Fachsemester über das Bewerberportal der Universität Bonn bewerben.

Die Fristen sowie den Link zum Bewerberportal finden Sie hier.

Voraussetzungen für einen Quereinstieg

Im Folgenden finden Sie detailliert aufgeschlüsselt, unter welchen Voraussetzungen Sie im jeweiligen Semester im jeweiligen Studiengangsmodell (Bachelor oder Master) anfangen können.

Genauere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie unter dem untenstehenden Link.

Einstieg in den Bachelorstudiengang

Je nachdem, ob Sie Ihr Studium an der Universität Bonn zum Wintersemester oder zum Sommersemester beginnen wollen unterscheiden sich die notwendigen Voraussetzungen bzw. die zu unternehmenden Schritte. Diese finden Sie hier im Detail aufgeführt.

Geplanter Beginn: Wintersemester

Einstufung ins mindestens dritte Semester in diesem Fach erforderlich (bei mehr Leistungen entsprechend höher), dazu Nachweis von:

  • Leistungen von mindestens zwei Semestern bei NC-Fächern (mind. 24 LP)
  • Das zweite Lehramtsfach: Bewerbung bis zum 15. Juli um einen Studienplatz in einem zweiten Lehramtsfach (sofern es ein NC-Fach ist). Ansonsten einfach vor Beginn des Wintersemesters (Fristen beachten!) im Studentensekretariat für das zweite Fach einschreiben.
  • Bildungswissenschaften:
    • Ist das Fach Bildungswissenschaften zulassungsfrei und Sie haben in Ihren anderen beiden Fächern einen Studienplatz, dann schreiben Sie sich einfach vor Beginn des Wintersemesters (Frist!) im Studentensekretariat zusätzlich für Bildungswissenschaften ein.
    • Ist das Fach Bildungswissenschaften zulassungsbeschränkt, müssen Sie sich bis zum 15. Juli um einen Studienplatz bewerben.

Einstufung ins mindestens dritte Semester in beiden Fächern erforderlich (bei mehr Leistungen entsprechend höher), dazu Nachweis von:

  • Leistungen in beiden Lehramtsfächern von mindestens zwei Semestern bei NC-Fächern (jeweils mind. 24 LP)
  • Bildungswissenschaften:
    • Ist das Fach Bildungswissenschaften zulassungsfrei und Sie haben in Ihren anderen beiden Fächern einen Studienplatz, dann schreiben Sie sich einfach vor Beginn des Wintersemesters (Fristen beachten!) im Studentensekretariat zusätzlich für Bildungswissenschaften ein.
    • Ist Bildungswissenschaften zulassungsbeschränkt, müssen Sie sich bis zum 15. Juli um einen Studienplatz bewerben.

Einstufung ins mindestens dritte Semester in beiden Fächern und den Bildungswissenschaften erforderlich (bei mehr Leistungen entsprechend höher), dazu Nachweis von:

  • Leistungen in zwei Lehramtsfächern von mindestens zwei Semestern bei NC-Fächern (jeweils mind. 24 LP)
  • in Bildungswissenschaften (inkl. Praxiselemente) Leistungen von mindestens einem Semester (mind. 6 LP).  

    Geplanter Beginn: Sommersemester

Sie können nicht im Sommersemster Ihr Studium beginnen. Sie können sich erst wieder zum darauffolgenden Wintersemester bewerben. Lesen Sie dazu bitte die entsprechenden Ausführungen oben unter "Geplanter Beginn: Wintersemester".

Einstufung ins mindestens zweite Semester in beiden Fächern erforderlich (bei mehr Leistungen  entsprechend höher); dazu Nachweis von:

  •  Leistungen in zwei Lehramtsfächern von mindestens einem Semester (jeweils mind. 12 LP), die Summe der LP beider Fächer muss mindestens 30 sein,
  • im Fach Bildungswissenschaften können Sie in das zweite Semester eingestuft werden, ohne Vorleistungen erbracht zu haben, da nach dem Studienverlaufsplan die erste Leistung erst im ersten oder zweiten Semester erbracht werden muss.
  • Voraussetzung für eine Zulassung ist bei NC-Fächern allerdings, dass es freie Studienplätze in den zulassungsbeschränkten Lehramtsfächern gibt. Bei NC-Fächern muss die Bewerbung nach der Einstufung bis zum 15. März erfolgen.

Für zulassungsfreie Fächer sowie die Bildungswissenschaften können Sie sich einfach vor Beginn des Sommersemesters (Fristen beachten!) im Studentensekretariat mit dem Einstufungsbescheid einschreiben.


Einstieg in den Masterstudiengang

Quereinstieg/Wechsel in das 2. Mastersemester oder höher:

  • Sie können in das 2. Semester des Masterstudiengangs einsteigen, wenn Sie insgesamt mindestens 30 anzuerkennende Leistungspunkte (LP) vorlegen können, wobei aus jedem Fach Leistungen vorliegen müssen. 
  • Liegen mehr anzuerkennende Leistungen vor, können Sie auch in entsprechend höhere Semester eingestuft werden.
  • Fehlen Ihnen bzgl. der Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium bis zu 30 LP, dann bekommen Sie diese als Auflagen. Sie werden nur befristet eingeschrieben und müssen die Auflagen innerhalb der ersten zwei Semester nachholen.
  • Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen sowie zur Auflagenregelung finden Sie hier.

Anerkennung und Beratung

  • Um sich für höhere Semester zu bewerben, müssen Sie sich die Anerkennungs- und Einstufungsempfehlungen der Fächer sowie des Praktikumsbüros (falls Sie das Praxissemester schon absolviert haben) einholen.
  • Anschließend müssen Sie unbedingt einen Termin bei der Studienberatung des BZL für den Quereinstieg vereinbaren, um das Bewerbungsverfahren und den weiteren Studienverlauf zu besprechen.
    Die vollständigen Anerkennungs- und Einstufungsunterlagen müssen zur Bewerbung vorliegen. Auch das Beratungsgespräch muss vor der Bewerbung geführt worden sein.

Bewerbung

Zum Sommersemester:

  • Die Bewerbung erfolgt in schriftlicher Form beim Prüfungsausschuss des BZL.
  • Das Fomular zur Bewerbung für den Masterstudiengang in höhere Fachsemester muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 15. März bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses des BZL (Prüfungsbüro) vorliegen. Gültig ist das Eingangsdatum (Poststempel).
  • Beigefügt müssen sein:
    1. Zeugnis des/der bisherigen Hochschulabschlusses/-abschlüsse (in Kopie),
    2. Anerkennungs- und Einstufungsempfehlung der Fächer für den Masterstudiengang,
    3. Je nach Fach ggf. Bescheinigungen über die erforderlichen Sprachkenntnisse.

Zum Wintersemester:

  • Bei einem Beginn im Wintersemester erfolgt eine Bewerbung online bis zum 15. Juli. Achtung: zum WS 20/21 wird die Frist coronabedingt bis zum 20. August verlängert.
  • Detallierte Informationen dazu finden Sie auf der Seite Ablauf der Bewerbung für den Masterstudiengang Lehramt.

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    Die Öffnungszeiten des Sekretariats der Bildungswissenschaften finden Sie hier.

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