Der Studienbeirat
Der Studienbeirat berät den Vorstand des BZL und dessen Vorsitzenden in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums. Das umfasst insbesondere Fragen der Studienreform, der Evaluation der Lehramtsstudiengänge und den Erlass oder die Änderung von Prüfungsordnungen.
Dem Studienbeirat des BZL gehören der Vorsitzende des BZL, je ein Vertreter aus den Gruppen der Hochschullehrer und der akademischen MItarbeiter sowie drei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden an.
Die Aufgaben des Beirats sind in § 11a der Ordnung des BZL geregelt. Den Text des Paragraphen finden Sie in der Änderungsordnung vom 29. April 2015.