Universität Bonn

Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL)

Erweiterung der Lehramtsbefähigung

Ihre Situation

  • Sie sind z. B. bisher als Lehrerin oder Lehrer für die Sekundarstufe I an einer Gesamtschule tätig oder
  • Sie arbeiten als Realschullehrerin oder -lehrer oder
  • Sie sind Grundschullehrerin oder -lehrer oder
  • Sie haben das Studium und das Referendariat für Haupt-, Real und Gesamtschule abgeschlossen, sind aber nicht an einer Schule tätig.

Die Lösung

  • Sie brauchen eine weitere Lehramtsbefähigung.
  • Das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG mit Stand vom 01.08.2023) sagt dazu in § 15 Abs. 2 und 3: 

„Wer eine Lehramtsbefähigung erworben hat, kann die Befähigung zu einem weiteren Lehramt durch Erwerb des [...] für dieses Lehramt vorgesehenen Hochschulabschlusses erwerben. [...]
Geeignete Studien- und Prüfungsleistungen aus vorangegangenen Studiengängen werden angerechnet."

  • Das bereits absolvierte Referendariat wird für die weitere Lehramtsbefähigung (Gym/Ge bzw. Berufskolleg) anerkannt.

Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen

  • Wenn Sie schon einen Bachelor- und Masterabschluss gemacht haben, müssen Sie bei den Fachberatungen Ihrer beiden Fächer sowie der Bildungswissenschaften Ihr Zeugnis, das Transcipt of Records (falls das Zeugnis nicht alle Module ausweist) sowie die entsprechenden Modulhandbücher vorlegen.
  • Haben Sie als Abschluss das Erste Staatsexamen gemacht, müssen Sie Ihr Zeugnis, Ihr Studienbuch mit den Scheinen sowie die Prüfungs- bzw. Studienordnung bei den Fachberatungen Ihrer beiden Fächern sowie der Bildungswissenschaften vorlegen.
    Leistungen aus dem Referendariat können nicht als Studien- oder Prüfungsleistung anerkannt werden.
  • Auf der Grundlage der Anerkennungen sprechen die Fachberatungen eine Empfehlung aus, in welches Semester der Lehramtsstudiengänge Sie eingestuft werden können. Liegen die Empfehlungen dem BZL vor, wird entschieden, ob Sie in den Bachelor- oder in den Masterstudiengang eingestuft werden können. Das BZL erstellt Ihnen eine Einstufungsbescheinigung, mit der Sie sich dann auf entsprechende Studienplätze der Uni Bonn bewerben können.
  • Informationen zum Ablauf der Anerkennung und Einstufung, Ansprechpersonen sowie Formulare finden Sie hier.
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