Universität Bonn

Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL)

Anrechnung eines zurückliegenden Auslandsaufenthaltes

Eine Anrechnung von Auslandsaufenthalten außerhalb des Bachelor- oder Masterstudiums ist möglich, sofern der Aufenthalt den generellen Kriterien des Auslandsaufenthaltes im Lehramtsstudiengang entspricht.

Eine rückwirkende Anrechnung ist in der Regel möglich, wenn zwischen dem Auslandsaufenthalt und dem Beginn des Fachstudiums der betreffenden Sprache maximal 12 Monate liegen. Eine rückwirkende Anrechnung von Auslandsaufenthalten, die länger als 12 Monate zurückliegen, ist in folgenden Fällen möglich:

  • bei einer im betreffenden Sprach- und Kulturraum in dieser Sprache erworbenen Hochschulzugangsberechtigung,
  • bei einem im betreffenden Sprach- und Kulturraum in dieser Sprache erworbenen Berufs- oder Studienabschluss bzw. bei einem Auslandsstudium,
  • bei einem Schulaufenthalt im betreffenden Sprach- und Kulturraum von der Dauer mindestens eines Schulhalbjahres und ab dem 15. Lebensjahr,
  • bei Praktika oder beruflichen Tätigkeiten im betreffenden Sprach- und Kulturraum in einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten.

Diese Aufenthalte dürfen nicht länger als vier Jahre vor Beginn des Fachstudiums der betreffenden Sprache liegen. Außerdem muss in den Fällen, in denen der Aufenthalt länger als ein Jahr vor dem Studienbeginn des Sprachenstudiums liegt, ergänzend ein mindestens vierwöchiger Auslandsaufenthalt innerhalb des Lehramtsstudiums absolviert werden.

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Dr. Frauke Fechner

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