Universität Bonn

Bonner Zentrum für Lehrer*innenbildung (BZL)

Anerkennung und Anrechnung von Leistungen

Nach einem Wechsel ins Bonner Lehramtsstudium, etwa aus einem fachwissenschaftlichen Bachelor in Bonn oder nach einem Hochschulwechsel, können Sie sich Studien- und Prüfungsleistungen aus Ihrem vorigen Studium anerkennen und anrechnen lassen. Dazu darf hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen bestehen, die im Lehramtsstudium in Bonn zu erbringen sind. Nach der Anerkennung Ihrer Leistungen können Sie sich ggf. auch in höhere Fachsemester eines Studienfachs einstufen lassen.

Anerkennungs-, Anrechnungs- und Einstufungsverfahren

Wichtiger Hinweis für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester

Die Erstellung von Einstufungsbescheiden benötigt etwas Zeit. Bitte reichen Sie Ihre Anerkennungsempfehlungen samt den Nachweisen bis spätestens zum 10. März (Sommersemester) bzw. bis zum 10. September (Wintersemester) im Prüfungsbüro ein.

Anerkennung, Anrechnung und Einstufung

Die Anerkennung fachwissenschaftlicher und bildungswissenschaftlicher Module wird von den Fachberater*innen oder zuständigen Mitarbeiter*innen der Fachbereiche und des BZL durchgeführt.

  1. Nehmen Sie für jedes Fach, in dem Sie sich Leistungen anerkennen lassen möchten, Kontakt mit den zuständigen Ansprechpartner*innen entsprechend der unten verlinkten Liste auf. Legen Sie den zuständigen Ansprechpartner*innen das unten verlinkte Formular Anerkennungsempfehlung (Leistungsübersicht zur Anerkennung von Studien- und Prüfungleistungen) vor und weisen anzuerkennende Leistungen mit Zeugnissen, Transcripts of Records, Leistungsbescheiden, Scheinen, Praktikumsbescheinigungen usw. nach.
    HINWEIS: Bitte befüllen Sie die Leistungsübersicht vorab mit Ihren persönlichen Daten sowie mit den von Ihnen erbrachten Leistungen, für die Sie eine Anerkennung beantragen. Verwenden Sie dabei bitte die Modulbezeichnungen aus Ihren Leistungsnachweisen und nutzen Sie in der Tabelle bitte nur die weiß hinterlegten Felder. Die grau und dunkelgrau hinterlegten Felder werden vom Fach bzw. dem BZL ausgefüllt.

  2. Füllen Sie den unten verlinkten Antrag zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus und unterschreiben Sie ihn.

  3. Übermitteln Sie diesen Antrag zusammen mit dem ausgefüllten Formular Anerkennungsempfehlung (Leistungsübersicht zur Anerkennung von Studien- und Prüfungleistungen) inkl. Folgeseiten sowie Ihren Nachweisen bis ca. 1 Woche vor Fristende an das Prüfungsbüro des BZL (per E-Mail an bzl@uni-bonn.de).

  4. Nach einer Prüfung erstellt das BZL-Prüfungsbüro einen Anrechnungs-/ Einstufungsbescheid.

  5. Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben und einschreiben lassen wollen, müssen sie den Einstufungsbescheid mit den übrigen Unterlagen zur Bewerbung bei Einschreibung vorlegen.

  6. Angerechnete Leistungen werden Ihrem Studienkonto erst gutgeschrieben, sobald Sie Ihr Lehramtsstudium in Bonn begonnen haben. Die nachträgliche Anrechnung von Studienleistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester ist auch im laufenden Studium möglich.

Anrechnung von Praktika und verpflichtendem Auslandsaufenthalt (moderne Fremdsprachen)

Der Anerkennungsprozess für Praxismodule aus dem Bachelor, die an anderen Hochschulen absolviert wurden, vollzieht sich wie oben beschrieben. Die Nachweise und vorausgefüllte Anerkennungsempfehlung geht an: praxisphasen@uni-bonn.de

→Informationen zur Anrechnung des schulischen EOP, wenn dieses nicht durch Transcripts anderer Hochschulen nachgewiesen werden kann
→Informationen zur Anrechnungsmöglichkeiten für das Berufsfeldpraktikum, wenn dieses nicht durch Transcripts anderer Hochschulen nachgewiesen werden kann 
→Informationen zum Anerkennungsprozess der Fachpraktischen Tätigkeit (Lehramt BK)
→Informationen zur Anrechnung des verpflichtenden Auslandsaufenthalts

Eine Liste der Fachberater*innen und der für die Anerkennung zuständigen Stellen finden Sie hier.


Downloads

Hier finden Sie die Dokumente für das Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren zum Download. Bitte beachten Sie, dass es je ein eigenes Antragsformular für Leistungen aus einem vorherigen Studium und für Leistungen, die Sie während eines Auslandsaufenthalts erbracht haben, gibt.

Fügen Sie beiden Anträgen pro Fach, für das Sie sich Leistungen anerkennen und anrechnen lassen wollen, als Anhang Anerkennungsempfehlung und Bescheid bei.

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