Die Bachelorarbeit
Im Folgenden sind alle Schritte, die bei der Anfertigung der Bachelorarbeit im Rahmen des Lehramtsstudiums an der Universität Bonn zu beachten sind, aufgeführt.
Anmeldung und Ablauf der Bachelorarbeit
- Voraussetzung: Mindestens 48 Leistungspunkte in dem entsprechenden Studienfach
- Die fachspezifischen Bestimmungen können weitere Voraussetzungen vorsehen.
- In welchem Fach Sie Ihre Bachelorarbeit schreiben, ist unabhängig von der Wahl des Faches Ihrer späteren Masterarbeit.
1. Student:in: Selbstständige Suche eines:r Betreuer:in (siehe Punkt III.)
2. Student:in – Betreuer:in: Abstimmung des Themas
3. Student:in: Ausdruck und vollständiges Ausfüllen des Formulars Anmeldung zur Bachelorarbeit
4. Betreuer:in: Eintrag des Themas in das Formular und Bestätigung durch Unterschrift
5. Betreuer:in: Vorschlag des:r Zweitprüfers:in
6. Student:in – Zweitgutachter:in: Bestätigung der Übernahme des Zweitgutachtens durch die Unterschrift des:r Zweitprüfers:in
7. Student:in: Einreichung des Formulars im Prüfungsbüro des BZL – per E-Mail an bzl@uni-bonn.de
8. BZL: Verbindliche Zulassung und Mitteilung der Themenstellung einschließlich der Festlegung eines Abgabetermins durch Eintragung in BASIS (Titel nur im pdf-Ausdruck sichtbar).
- Prüfer:in bzw. Betreuer:in einer Bachelorarbeit sind alle an der Universität Bonn Lehrenden ihres Fachs, die selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige akademische Qualifikation besitzen.
- Das gilt ebenso für die Zweitgutachter:in einer Bachelorarbeit.
- Eine:r der beiden Betreuer:innen der Gruppe der Hochschullehrenden angehören. Dazu zählen Professor:innen (Prof.), Privatdozent:innen (PD), Juniorprofessor:innen (Jun.Prof.) sowie Honorarprofessor:innen (Hon.Prof.). In Ausnahmefällen entscheidet die*der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über die Bewertung der Bachelorarbeit durch nicht habilitierte Prüfer*innen, die die Voraussetzungen nach § 65 Abs. 1 HG erfüllen.
- Eine Liste der Prüfer:innen in den verschiedenen Fächern können Sie im Prüfungsbüro des BZL einsehen.
- Eine externe Betreuung der Bachelorarbeit ist nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur im Rahmen eines Zweitgutachtens (begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig)
- Höchstens fünf Monate; Bearbeitungsbeginn ist das Datum der Übergabe des Themas durch den:die Erstbetreuer:rin; bei nicht fristgerechter Abgabe erfolgt die Bewertung „nicht ausreichend“ (5,0).
- Verlängerung von bis zu sechs Wochen durch Vorlage eines begründeten, vom Erstbetreuer/von der Erstbetreuerin genehmigten Antrags an den Prüfungsausschuss
- Verlängerung bei Krankheit durch Vorlage eines Attests im Prüfungsbüro des BZL; Dauer entsprechend der Anzahl der Krankheitstage
Geringfügige Akzentuierung des ursprünglich gestellten Themas ist möglich, und zwar durch Vorlage eines vom:n Erstbetreuer:in genehmigten Antrags an den Prüfungsausschuss.
- Dies ist innerhalb der ersten zwei Monate nach Zulassung nur einmal möglich.
- Dazu bedarf es des schriftlichen Antrags auf Rücktritt an den Prüfungsausschuss.
- Die Rückgabe des Themas in der vorgegebenen Frist gilt nicht als Fehlversuch.
- Es besteht keine Frist zur Anmeldung des neuen Themas.
- Die Abagbe erfolgt in vierfacher Form (zwei Exemplare in Papierform und zwei Datenträger (CD oder Stick)) fristgerecht beim Prüfungsbüro des BZL.
- Eine eingereichte Bachelorarbeit kann nicht zurückgezogen werden.
- Der Arbeit ist eine schriftliche Erklärung eingebunden beizufügen (siehe Punkt IX.).
- Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann ein Mal wiederholt werden.
- Das neue Thema muss sich inhaltlich deutlich von dem ersten Thema unterscheiden.
- Neue Themenstellung kann in einem anderen Fach erfolgen.
- Die Rückgabe des zweiten Themas ist nur möglich, wenn bei der ersten Arbeit davon kein Gebrauch gemacht wurde.
- Die Bewertung der zweiten Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ hat den Verlust des Prüfungsanspruchs im gesamten Bachelor-Lehramtsstudiengang zur Folge und führt zur Exmatrikulation.
Zur Sicherstellung aller notwendigen Informationen zur Bachelorarbeit auf dem Deckblatt sowie auf der letzten Seite bitte das Merkblatt nutzen.
- Die Erstellung des Bachelorzeugnisses erfolgt, wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen vorliegen und in der Datenbank eingetragen sind.
- Bevor Ihre Zeugnisunterlagen erstellt werden, benötigen wir von Ihnen einen Ausdruck der PDF-Übersicht der Leistungen aus BASIS. Bitte drucken Sie den Auszug Ihres Kontos aus, überprüfen Sie ihn sorgfältig und reichen Sie ihn unterschrieben im Prüfungsbüro des BZL (per E-Mail an bzl@uni-bonn.de) ein.
- Im Normalfall werden die Zeugnisunterlagen in einem Zeitraum von ca. vier Wochen erstellt. Sobald das Zeugnis erstellt ist, gibt es keine Änderungsmöglichkeiten mehr.
- Neben dem Zeugnis, auf dem die Module, die Fächer, die jeweiligen Einzelnoten, der Titel der Bachelorarbeit sowie die Gesamtnote aufgeführt sind, wird die Bachelor-Urkunde erstellt.