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(3) Anrechnung von beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten

Folgende Tätigkeiten können anerkannt werden, wenn die Rahmenbedingungen für das Berufsfeldpraktikum erfüllt sind:

  • abgeschlossene Berufsausbildungen im pädagogischen Bereich oder im Bereich der Studienfächer
  • berufliche Tätigkeiten im pädagogischen Bereich oder im Bereich der Studienfächer
  • abgeschlossene Freiwilligendienste (FSJ/FÖJ/Bundesfreiwilligendienst mit einer Mindestdauer von 6 Monaten), wenn diese pädagogische oder fachliche Bezüge aufweisen
  • durch das Landesprüfungsamt anerkannte fachpraktische Tätigkeiten (innerhalb des Studiums Lehramt BK)
  • Ehrenamtliche und freiwillige Tätigkeiten mit inhaltlichem Bezug zum Studium und erforderlichem Umfang
  • Praktika, die im Rahmen von vor dem Lehramtsstudium liegenden Studiengängen durchgeführt wurden, können angerechnet werden, wenn das frühere Studienfach einem der Studienfächer im aktuellen Lehramtsstudium entspricht bzw. mit diesem verwandt ist

Voraussetzungen für die Anrechnung:

  • Erfüllen der Rahmenbedingungen bezüglich der Dauer von vier Wochen Vollzeit bzw. 120 Stunden bei Teilzeit.
  • Es werden nur Tätigkeiten angerechnet, die nach dem Schulabschluss ausgeübt wurden.
  • Nachweis einer Qualifizierung unter Anleitung (z. B. Jugendleiterkarte „juleica“, Sport-Trainerschein)
  • Einbettung der Tätigkeit in einen institutionellen Rahmen (z. B. Sportverein oder Jugendverband – keine selbständige Nachhilfe oder Musikunterricht)
  • Nachweis von Reflexion und Austausch mit anderen Personen, die eine ähnliche oder leitende Funktion innerhalb des institutionellen Rahmens übernehmen (z. B. Teilnahme an Gruppenleiterrunden).

 

ACHTUNG: Die "Reflexion zum BP" muss in der Regel noch besucht werden.

 

Ablauf der Anrechnung:

Anrechnung von beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten:

  1. Bei allen Anerkennungsverfahren wird die vorherige telefonische Absprache empfohlen. Ansprechpartnerin: Dr. Frauke Fechner Tel: 0228 / 73 600 47 Telefonsprechstunde: Mo + Mi 9:00 – 12:00 Uhr, Di + Do 9:00 – 10:30 Uhr
    Ausfüllen des Anerkennungsantrag BP
  2. Tätigkeitsbescheinigung, die mindestens folgende Angaben enthält: Ihren Namen, den Namen der Einrichtung, den Zeitraum (von - bis) Ihrer Tätigkeit, den Stundenumfang, eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit, Ansprechperson.
  3. Derzeit alle Unterlagen als PDF an:            [Email protection active, please enable JavaScript.]. Dokumentenname: "BP_Anr_Nachname_Matrikelnr."
  4. Das Modul gilt als bestanden, nachdem Sie an der "Reflexion zum BP" teilgenommen haben. Für das Modul werden 4 LP angerechnet.

 

Anerkennung von Praktika aus vorherigen Studiengängen

  1. Stellen eines Antrags auf Anerkennung von Studienleistungen mittels Empfehlung des Fachbereichs und Antrag zur Anerkennung von Leistungen
  2. Benötigte Unterlagen: Transcript of records, Modulhandbuch des vorherigen Studiengangs und Tätigkeitsbescheinigung
  3. Derzeit alle Unterlagen als PDF an [Email protection active, please enable JavaScript.]. Dokumentenname: "BP_Anr_Nachname_Matrikelnr."
  4. Das Modul gilt als bestanden, nachdem Sie an der "Reflexion zum BP" teilgenommen haben. Für das Modul werden 4 LP angerechnet.
 
 

Ansprechpartnerin und Beratung

Dr. Frauke Fechner
Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL)
Poppelsdorfer Allee 15
Zi. 2.003
Tel.: 0228 / 73 - 600 47

Telefonsprechstunde: Mo, Di, Mi 9:00 – 12:00 Uhr, Do 8:30 – 9:30 Uhr
[Email protection active, please enable JavaScript.]   

 
Studentische Beratung des Mentorats:
Bei Fragen rund um das Berufsfeldpraktikum bietet das Mentoren-Team des BZL Beratung und Unterstützung aus studentischer Sicht an. Informationen zu Sprechstunden und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
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