Universität Bonn

Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL)

🇪🇺 Erasmus+

Mit Erasmus+ können Sie entweder für ein oder zwei Semester an einer europäischen Partnerhochschule im Ausland studieren oder für zwei bis zwölf Monate ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren.

Studium oder Praktikum im europäischen Ausland – mit Förderung!

🎓 Erasmus+ Studium

  • Monatlicher Zuschuss & keine Studiengebühren an der Partneruni
  • Fachspezifische Partnerhochschulen & Bewerbungsprozesse – Infos finden Sie auf der Webseite Ihres Studienfachs unter „Erasmus“
  • Beratung & Bewerbung: Erasmus-Fachkoordination1 der beiden Studienfächer → Dort gibt’s auch die Voraussetzungen und Unterlagen
    👉 Mehr Infos: Erasmus+ Studium2

💼 Erasmus+ Praktikum

🌍 Weitere Austausch- und Fördermöglichkeiten
👉 Andere Programme entdecken6


Erasmus+ Praktikumsförderung

Praxis sammeln in Europa – mit finanzieller Unterstützung!

✅ Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Dauer: 2 bis 12 Monate
  • Förderung über das BZL

🧭 So funktioniert’s:

🎯 Was wird gefördert? Vollzeitpraktika im pädagogischen Bereich oder im Bereich der Fächer – z. B. in Schulen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Forschungszentren oder beim Goethe-Institut

🚫 Was wird nicht gefördert? Praktika bei EU-Institutionen, Botschaften oder EU-Programmen (hier gibt es andere Förderungen wie DAAD-Kurzstipendien8). Vgl. die Übersicht9 der EU.

🎓 Auch nach dem Studium möglich

  • Sie können sich bis 12 Monate nach Studienende fördern lassen
  • Wichtig: Bei der Bewerbung noch eingeschrieben, während des Praktikums exmatrikuliert

📌 Erasmus-Praktika in Großbritannien nach dem Brexit? Alle aktuellen Infos auf der Seite des International Office10

Infos zur Bewerbung

Bewerben können sich Studierende des Lehramtsstudienganges bereits ab dem 1. Semester. Fachfremde Studierende können sich nicht über das BZL für eine Erasmus+-Praktikumsförderung bewerben.

  • Gefördert werden nur Vollzeitpraktika, die als Pflichtpraktika oder fakultative Praktika in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Aus der Beschreibung der Tätigkeit sollte deutlich hervorgehen, dass das Praktikum der berufspraktischen Qualifizierung dient.
  • Nicht förderfähig sind Praktika bei EU-Institutionen sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.
  • Das Praktikum muss mindestens 2 und kann maximal 12 Monate andauern

Der Erasmus+-Mobilitätszuschuss für Praktika richtet sich nach unterschiedlichen Ländergruppen. Die monatlichen Förderraten sind für alle Hochschulen in Deutschland identisch und werden in der Regel jedes Jahr neu festgelegt. Die aktuellen Förderraten erfahren Sie im Dezernat Internationales11

Das Dezernat Internationales informiert alle ausgewählten Erasmus-Praktikant:innen über die nötigen Formalitäten und ist zuständig für die Verteilung der finanziellen Zuschüsse. Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten, zu Beginn und am Ende des Auslandspraktikums. 

Es gibt Sonderzuschüsse im Kontext "grünes Reisen" und "Chancengerechtigkeit"12 (u.a. auch für Studierende mit Kind).

Die Bewerbung und Auswahl für die Erasmus+-Praktikumsförderung läuft über die Erasmus-Koordination des BZL (derzeit Frauke Fechner). Eine Bewerbung ist jederzeit möglich, muss aber mindestens 3 Monate vor Praktikumsbeginn erfolgen.

Bitte schicken Sie alle Unterlagen in EINER PDF an praxisphasen@uni-bonn.de

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular13
  • Tabellarischer Lebenslauf (inkl. mögliches soziales/ ehrenamtliches/ internationales Engagement)
  • Motivationsschreiben in deutscher Sprache (eine Seite)
    • Gründe für die Wahl des Gastlandes und der Praktikumsstelle
    • Persönliche Erwartungen an den Auslandsaufenthalt
    • Praktikumsbeschreibung: kurze Darstellung des geplanten Verlaufs und Einpassung des Praktikums in den bisherigen Werdegang
  • Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung, dass das Praktikum zum angegebenen Zeitpunkt durchgeführt werden kann
  • Übersicht der bisherigen Studienleistungen (BASIS)
  • Sprachnachweise (Sprachpraxismodule, Sprachtest-Ergebnis ö.ä.)
  • Studienbescheinigung
  • Scan des Personalausweises
  • Bisherige Studienleistungen
  • Motivation / Begründung für den Auslandsaufenthalt sowie die Wahl des Praktikumsplatzes
  • Fachlicher Nutzen
  • Kenntnisse der Sprache des Ziellandes, zumindest aber der Arbeitssprache des Praktikums

Kontakt

Avatar Fechner

Dr. Frauke Fechner

Telefonsprechstunde

Mo, Di 9:00 – 12:00 Uhr / Mi 10:30 – 12:00 Uhr / Do 9:00 – 10:00 Uhr (entfällt am 21.05.2025)


EN-Co-funded-by-the-EU-2023-abt6-2.jpg
© European Commission

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Union finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt und geäußerte Ansichten in dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser. Sie spiegeln nicht zwingend die Meinung der Europäischen Union/Kommission wider. Die Europäischen Kommission haftet nicht für die darin enthaltenen Angaben. / This project has been funded with support from the European Commission. The contents of this publication reflect only the views of the author; the Commission cannot be held responsible for the information which it contains.

Wird geladen