Auslandspraktikum im Lehramtsstudium – So geht’s!
Ob verpflichtende oder freiwillige Praktika, im Klassenzimmer oder in außerschulischen Bereichen, mit einem Auslandspraktikum sammeln Sie erste Praxiserfahrungen und Pluspunkte für den Lebenslauf.
Wann kann ich ein Auslandspraktikum machen?
- Im Bachelor → Ideal in Kombination mit dem BP oder dem EOP
- Zwischen Bachelor und Master → Perfekte Zeit für ein freiwilliges Praktikum
- Im Master → Freiwilliges Praktikum jederzeit möglich
- Praxissemester im Ausland → Nur an unseren Kooperationsschulen
Finanzielle Förderung durch Erasmus+
💰 Bis zu 12 Monate Förderung für studienbezogene Praktika (mind. 2 Monate)
📌 Bewerbung über die Erasmus-Fachkoordination des BZL
➡ Jetzt informieren und Chancen nutzen!
Suche nach einem Praktikumsplatz
- Informationen zur Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz und aktuelle Ausschreibungen → Seiten des International Office
- Informationen zu unseren Partnerschulen, Austausch- und Fördermöglichkeiten → hier
- Das Institut für Geschichtswissenschaft bietet eine Übersicht über Praktikumsplätze im Ausland. Das Angebot richtet sich vor allem an Geisteswissenschaftler:innen.
Verpflichtender Auslandsaufenthalt: Vorbereitung und Verbuchung
Vor dem Aufenthalt – Absprache mit dem BZL
- Sprechen Sie Ihre geplante Tätigkeit mit der Ansprechperson im BZL ab.
- Wenn Sie ein Praktikum im Ausland absolvieren, sind Sie nicht – wie sonst im Studium – unfallversichert. Versichern Sie sich bitte privat.
Unternehmen/Insitutionen/Organisationen in Frankreich und einige Institutionen in Belgien verlangen einen Praktikumsvertrag (convention de stage) mit der Universität. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Universitätsverwaltung, die Ihnen die entsprechenden Unterlagen zukommen lässt und den Vertrag zum Abschluss bringt. Nach Erhalt des Vertrags füllen Sie alle erforderlichen Felder aus und schicken ihn an praxisphasen@uni-bonn.de. Als "Lehrbeauftragte" unterzeichnet das BZL den Vertrag.
Kontakt:
Tel.: 0228 / 73-7654
Während des Aufenthaltes – Tätigkeitsbescheinigung / Erasmus: Certificat of stay
Ausstellen der Tätigkeitsbescheinigung durch die Praktikumsstelle. Die Bescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Ihren Namen und den Namen der Einrichtung
- den Zeitraum (von - bis) Ihrer Tätigkeit und den Stundenumfang
- eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit
- Ansprechperson und Kontaktdaten (Adresse, Mailadresse, Telefonnummer)
- Stempel und / oder offizielles Papier
🚫 Tätigkeiten ohne offizielle Bescheinigung / bei Privatpersonen und Urlaube können nicht als Auslandaufenthalt angerechnet werden.
🇪🇺 Erasmus geförderte Praktika: Sie können anstelle der Tätigkeitsbescheinigung das Certificate of stay einreichen.
Nach dem Aufenthalt – So wird Ihr Auslandsaufenthalt verbucht
Bitte senden Sie die folgenden Unterlagen per Mail an praxisphasen@uni-bonn.de
📄 Benötigte Unterlagen
- Tätigkeitsbescheinigung und/oder Erasmus Certificate of Stay bzw. Bescheinigungen anderer Förderorganisationen. (Wir benötigen die Info, ob es sich um einen geförderten Aufenthalt handelt!)
- Ihre Matrikelnummer sowie Studiengangsangaben (Fachkombination + Bachelor oder Master)
- Falls gewünscht: Hinweis auf Anrechnung als Berufsfeldpraktikum (BP) im Bachelor
Bachelorstudiengang
Wenn Sie im Bachelor nur kürzere bzw. mehrere Teilaufenthalte absolvieren, werden diese als „studienförderliche Auslandsaufenthalte“ mit den entsprechenden Zeitangaben verbucht.
Sollten Sie einen 13 wöchigen Aufenthalt absolvieren, kann dieser als verpflichtender Auslandsaufenthalt ("Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums moderner Fremdsprachen") verbucht werden.
⚠️ Wichtig:
Der Auslandsaufenthalt ist erst im Master eine verpflichtende Studienleistung. Ein im Bachelor absolvierter Aufenthalt wird nicht automatisch in den Master übertragen. Bitte bewahren Sie alle Unterlagen, die Ihren Aufenthalt dokumentieren, gut auf.
Sollten Sie die 13 Wochen schon im Bachelor absolviert haben, markieren Sie für die Registrierung im Master den "Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums moderner Fremdsprachen" im Transcript. Nur so kann der Aufenthalt im Master korrekt angerechnet werden. Teilaufenthalte werden bei der Masterregistrierung nicht berücksichtigt.
👉 Tipp: Überprüfen Sie nach Ihrer Registrierung für den Master unbedingt, ob Ihr Auslandsaufenthalt dort korrekt verbucht wurde!
Masterstudiengang
Verbuchung von Teilaufenthalten: Teilaufenthalte werden – wie im Bachelor – als „studienförderliche Auslandsaufenthalte“ mit Zeitangaben verbucht. Sobald Sie mit Ihren Aufenthalten insgesamt 13 Wochen erreicht haben, informieren Sie uns einfach per Mail.
Wenn Teilaufenthalte noch im Bachelor lagen: Bitte senden Sie zusätzlich den Auszug aus Ihrem Bachelor-Transcript oder – falls Ihr Aufenthalt noch vor Einführung des aktuellen Systems lag – die früheren „Bescheinigungen über den Auslandsaufenthalt“.
Kontakt
Dr. Frauke Fechner
Telefonsprechstunde
Mo, Di 9:00 – 12:00 Uhr / Mi 10:30 – 12:00 Uhr / Do 9:00 – 10:00 Uhr