Universität Bonn

Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL)

Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnungen für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Bonn sind auf dieser Seite aufgelistet.

  • Prüfungsordnungen sind gültig ab ihrer amtlichen Bekanntmachung, d. h. ab dem auf dieses Datum folgenden Semester.
  • Sollten Sie unsicher sein, welche Prüfungsordnung für Sie gilt, können Sie dies im BZL-Prüfungsbüro erfragen.
  • Wenn es Änderungen in einer Prüfungsordnung gibt, wird nicht immer die ganze Prüfungsordnung neu gedruckt (Neufassung), sondern es werden nur einzelne geänderte Stellen in einer sogenannten Änderungsordnung veröffentlicht. Beachten Sie jeweils die aktuelle Version. Wichtig sind dabei die Übergangsregelungen, die festlegen, inwiefern eine neue Regelung auf Sie zutrifft oder nicht.
  • Bestimmte Änderungen an den Regelungen der Prüfungsordnung, z. B. in einem Fach die Ergänzung der angebotenen Wahlpflichtmodule oder der Wechsel einer Prüfungsform, können durch den Prüfungsausschuss beschlossen werden. Sie finden diese Änderungen in den Beschlüssen des Prüfungsausschusses.
  • Wechsel der Prüfungsordnung

Amtliche Fassungen der Prüfungsordnungen für die Lehramtsstudiengänge

Ausgelaufene Bachelorprüfungsordnungen

In diese Fassung konnten noch nicht die neue LZV (April 2016) sowie die Änderung des LABG (April 2016) einfließen, daher sind u. a. die Sprachvoraussetzungen und der Wegfall des Eignungspraktikums nicht berücksichtigt, gelten aber trotzdem. Die Informationen zu den neuen Sprachvoraussetzungen finden Sie hier.

Die Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge 2014 wurde nicht veröffentlicht. Auch wenn Sie den Begriff "PO 2014" in Ihren Daten finden, so studieren Sie dennoch nach der Prüfungsordnung 2011 oder 2016, je nachdem, ob Sie Ihr Lehramtsstudium vor dem Sommersemster 2016 oder ab dem Sommersemester 2016 begonnen haben. 

Ausgelaufene Masterprüfungsordnungen


Die PO 2014 gilt für Sie nur dann, wenn Sie Ihr Masterstudium in Bonn vor dem Sommersemester 2016 begonnen haben, auch wenn Ihnen in BASIS Ihre Fächer mit der Bezeichnung PO 2014 angezeigt werden.
 

Wechsel der Prüfungsordnung

Wenn Sie das Studium vor Inkrafttreten einer neuen Prüfungsordnung (PO) aufgenommen und noch nicht alle Prüfungen abgelegt haben, können Sie auf schriftlichen Antrag in die neue Prüfungsordnung wechseln. Dies ist nur mit dem gesamten Studiengang, nicht mit einzelnen Fächern möglich.
Bereits erbrachte Leistungen werden angerechnet. 

Vorgehen

  1. Stellen Sie einen formlosen, schriftlichen und unterzeichneten Antrag an den Prüfungsausschuss des BZL.
    Den Antrag können Sie per E-Mail stellen, für Bachelor-Studierende an bzl-studium@uni-bonn.de, für Master-Studierende an bzl-master@uni-bonn.de.
  2. Sie können Ihre Leistungen für die neue PO vom BZL übertragen lassen (ähnlich wie bei einem Anerkennungsverfahren). In Einzelfällen ist eine Anerkennung durch die entsprechende Fachberatung notwendig.
  3. Falls eine Anerkennung duch die Fachberatung erfolgen musste, reichen Sie die Übertragungsunterlagen zusammen mit Ihrem Antrag im Prüfungsbüro des BZL ein.

Informationen zum Auslaufen der Prüfungsordnung 2017

Studierende, die derzeit in einem Studiengang der Prüfungsordnung 2017 eingeschrieben sind, können gemäß § 1 Absatz 7 dieser Prüfungsordnung in der Fassung ihrer 3. Änderungsordnung noch ausstehende Prüfungsleistungen zuletzt nur noch bis zum 31.03.2026 erbringen.

Fristverlängerung nur in begründeten Fällen

In begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuss die Prüfungsfrist um sechs Monate verlängern.

Grundlage für Verlängerungsanträge muss die Möglichkeit sein, das Bachelorstudium bis zum 30.09.2026 erfolgreich abschließen zu können. Ihnen sollten dazu bis zum 07.02.2026 nicht mehr als 60 Leistungspunkte für den Abschluss fehlen.

Wenn Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen möchten, richten Sie diesen bitte ab sofort als formlosen Antrag mit einer Begründung Ihres Anliegens per E-Mail an bzl-studium@uni-bonn.de. Eine postalische Zusendung ist nicht nötig. Der Antrag kann bis zum 07.02.2026 gestellt werden. 

Was passiert nach dem 31.03.2026?

Sollten Sie bis zum 07.02.2026 keinen Verlängerungsantrag gestellt haben und dennoch die noch ausstehenden Prüfungsleistungen nicht bis zum 31.03.2026 erbracht haben, gibt es zwei Möglichkeiten:

Sofern Sie Ihren Studiengang fortführen, werden Sie von Amts wegen in die dann aktuelle Prüfungsordnung überführt (Bachelor- und Masterprüfungsordnung der Lehrerbildung von 2022). Bereits erbrachte Leistungen werden dabei im Rahmen der Äquivalenzen automatisch umgeschrieben. Sie müssen keinen Antrag auf Anrechnung stellen.
Wird Ihr Studiengang in der dann aktuellen Prüfungsordnung jedoch nicht fortgeführt (Lehramt an Berufskollegs [BK] mit großer und kleiner Fachrichtung), werden Sie aus dem auslaufenden Studiengang exmatrikuliert.

Alternativ können Sie bis zu jedem Zeitpunkt auch auf schriftlichen Antrag in die dann aktuelle Prüfungsordnung wechseln.

Nutzen Sie bitte die Beratungsmöglichkeiten in Ihrem Institut, um die weiteren Schritte für das erfolgreiche Absolvieren Ihres Studiums (auch außerhalb des Verlängerungsantrags!) zu besprechen. Informieren Sie sich dabei auch über die Möglichkeit eines Wechsels in die dann aktuelle Prüfungsordnung oder, falls dies nicht möglich sein sollte, eines Fachwechsels.

Kontakt

Avatar Gericke

Götz Gericke Studien- und Prüfungsorganisation sowie Beratung für den Bachelorstudiengang

Avatar Kempf

Sascha Kempf Studien- und Prüfungsorganisation sowie Beratung für den Bachelorstudiengang

Avatar Sindern

Eva Sindern Evaluation und Qualitätssicherung

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