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Krankmeldung

Was ist zu tun im Krankheitsfall?

  • Sollten Sie an einem Prüfungstermin krank sein, so müssen Sie spätestens am 3. Tag nach der Prüfung im Prüfungsbüro des BZL eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit* einreichen – bitte per E-Mail an [Email protection active, please enable JavaScript.].
  • Bitte laden Sie sich das Formular für die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung** herunter und lassen es von Ihrem Arzt unterzeichnen. Alternativ kann Ihr Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit dem Zusatz "prüfungsunfähig" versehen.
  • Werden die Fristen verletzt, so gilt die Prüfung zu diesem Termin als nicht bestanden.

 

*) Gemäß § 63 (7) HG NRW können wir nur Atteste akzeptieren, die explizit die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Der Arzt muss einen Vermerk über die Prüfungsunfähigkeit machen.

**) Dieses Formular ist ausschließlich für Studierende im Lehramtsstudium gültig. Sollten Sie kein Lehramt studieren, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsbüro.

 

 

 

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