Krankmeldung
Was ist zu tun im Krankheitsfall?
- Sollten Sie an einem Prüfungstermin krank sein, so müssen Sie spätestens am 3. Tag nach der Prüfung im Prüfungsbüro des BZL eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit* einreichen – bitte per E-Mail an [Email protection active, please enable JavaScript.].
- Bitte laden Sie sich das Formular für die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung** herunter und lassen es von Ihrem Arzt unterzeichnen. Alternativ kann Ihr Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit dem Zusatz "prüfungsunfähig" versehen.
- Werden die Fristen verletzt, so gilt die Prüfung zu diesem Termin als nicht bestanden.
*) Gemäß § 63 (7) HG NRW können wir nur Atteste akzeptieren, die explizit die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Der Arzt muss einen Vermerk über die Prüfungsunfähigkeit machen.
**) Dieses Formular ist ausschließlich für Studierende im Lehramtsstudium gültig. Sollten Sie kein Lehramt studieren, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsbüro.