Krankmeldung und Rücktritt
Was ist im Krankheitsfall zu tun?
- Sollten Sie an einem Prüfungstermin krank sein, so müssen Sie sich umgehend per E-Mail im Prüfungsbüro des BZL melden und spätestens am 3. Tag nach der Prüfung im Prüfungsbüro des BZL eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit* einreichen – bitte möglichst per E-Mail an bzl@uni-bonn.de.
- Bitte laden Sie sich das Formular für die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung** herunter und lassen es von Ihrem Arzt unterzeichnen. Alternativ kann Ihr Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit dem Zusatz "prüfungsunfähig" versehen. Das Ausstellungsdatum der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung darf nicht nach dem Prüfungsdatum liegen.
- Treten während einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung akut krankheitsbedingte Beschwerden auf, müssen diese sofort – vor Beendigung der Prüfung – angezeigt werden. Die Prüfung wird dann abgebrochen. Im Anschluss muss sofort ein Arzt aufgesucht werden, der eine entsprechende Bescheinigung ausstellen und an das Prüfungsbüro weiterleiten muss.
- Werden die Fristen verletzt, so gilt die Prüfung zu diesem Termin als nicht bestanden.
- Grundsätzlich ist kein Rücktritt nachträglich (nach Beendigung der Prüfung) möglich.
*) Gemäß § 63 (7) HG NRW können wir nur Atteste akzeptieren, die explizit die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Der Arzt muss einen Vermerk über die Prüfungsunfähigkeit machen.
**) Dieses Formular ist ausschließlich für Studierende im Lehramtsstudium gültig. Sollten Sie kein Lehramt studieren, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsbüro