BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung von Studierenden. Die hierfür relevanten Auflagen finden Sie hier.
- Als BAföG-Empfängerin oder -Empfänger müssen Sie nach dem 4. Semester nachweisen, dass Sie die bis dahin geforderten Leistungen erfolgreich erbracht haben.
- Für das Lehramtsstudium müssen Sie dazu eine bestimmte Zahl an Leistungspunkten insgesamt nachweisen (Vorstandsbeschluss des BZL vom 24.07.2013):
Abschluss 4. Semester: 90 LP
(entsprechend: Abschluss 3. Semester: 70 LP; Abschluss 5. Semester: 120 LP)
- Als Nachweis müssen Sie eine beglaubigte Übersicht Ihrer Leistungen einreichen, die Sie im Prüfungsbüro des BZL bekommen.
- Wenn Sie nach dem 4. Semester noch keine 90 LP erreicht haben, aber dennoch nachweisen können, dass Sie das Studium in der Regelstudienzeit abschließen können, müssen Sie eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (sogenanntes "Formblatt 5") vorlegen. Bitte wenden Sie sich per e-Mail beim BAföG-Beauftragten des BZL, Prof. Dr. Glaum. Auch dazu benötigen Sie einen Ausdruck Ihrer Leistungen, den Sie allerdings selbst über BASIS herunterladen können.
Prof. Dr. Robert Glaum
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
BAföG-Beauftragter
Gerhard-Domagk-Straße 1
53121 Bonn
© Robert Glaum
Amt für Ausbildungsförderung
Weitere Informationen zum BAföG finden Sie hier beim Studierendenwerk.
Adresse
https://www.studierendenwerk-bonn.de/finanzieren/
Nassestraße 11
53115 Bonn