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Zulassung und Einschreibung

Zulassung

  • Die Zulassung zum Masterstudium erfolgt durch das BZL. Zeitnah nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
  • Sollten Sie mit Ihrem abgeschlossenen Studium nicht alle inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wobei die fehlenden Leistungspunkte 30 LP nicht überschreiten dürfen, erhalten Sie eine Zulassung mit Auflagen. Die Auflagen werden detailliert im Bescheid aufgeführt.
  • In folgenden Fällen wird trotz Zulassung noch kein Bescheid bereit gestellt:

1. Der Bachelorstudiengang ist bei der Bewerbung noch nicht abgeschlossen und man ist nicht an der Uni Bonn eingeschrieben.

2. Es fehlt gemäß der fachspezifischen Voraussetzungen das Latinum, das Graecum oder das Hebraeicum und man ist nicht an der Uni Bonn eingeschrieben.

Sobald, im ersten Fall, nachgewiesen werden kann, dass alle Prüfungen erbracht und die Bachelorarbeit abgegeben wurde, oder, im 2. Fall, die Sprachprüfung erfolgreich abgelegt wurde, wird der Bescheid erstellt.

 

Einschreibung

  • Wenn Sie den Zulassungsbescheid bekommen haben, können Sie sich im Studierendensekretariat der Universität Bonn einschreiben.
  • An der Uni Bonn bereits eingeschriebene Studierende können sich im vereinfachten Verfahren im Studierendensekretariat einfach unter Vorlage des Zulassungsbescheides und ihres letzten Studierendenausweises "umschreiben". 
  • Alle Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.

 

 

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