Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zum lehramtsbezogenen Masterstudiengang (Abschluss Master of Education M. Ed.) ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern, in dessen Rahmen wesentliche Teile der beiden Unterrichtsfächer absolviert worden sein müssen.
1. Leistungsvoraussetzungen für das Lehramt an Gymnasium/Gesamtschule
- mindestens 67 LP in den fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Modulen in jedem der beiden Fächer; welche Fächer Sie im Rahmen des Masterstudiengangs Lehramts fortführen können, finden Sie hier;
- davon mindestens 3 LP Fachdidaktik in jedem der beiden Fächer;
- mindestens 24 LP in den Bildungswissenschaften einschließlich der Praxiselemente (Eignungs- und Orientierungs- sowie Berufsfeldpraktikum). Die Module der Bildungswissenschaften müssen inhaltlich Elemente grundlegender Voraussetzungen schulischen Lernens sowie Grundlagen, Methoden und Erträge der Bildungsforschung enthalten;
- davon mindestens 3 LP für Leistungen zu spezifischen Fragen der Inklusion von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf;
- die Praxiselemente müssen mindestens 9 Wochen Praktika umfassen, wobei 25 Tage schulisch absolviert worden sein müssen (Eignungs- und Orientierungspraktikum);
- Bachelorarbeit im Umfang von mindestens 7 LP.
Wichtig: Die Grenzen der mindestens vorzulegenden Leistungspunkte ergeben sich aus den für den Vorbereitungsdienst im Bachelor- und im Masterstudiengang insgesamt zu erbringenden Leistungspunkten gemäß LZV NRW 2016. Abweichungen sind nicht möglich. Bitte achten Sie auf die Sprachvoraussetzungen für einzelne Fächer unter Punkt 3.
2. Leistungsvoraussetzungen für das Lehramt an Berufskollegs
- Mindestens 95 LP in den fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Modulen der Großen beruflichen Fachrichtung sowie mindestens 39 LP in der Kleinen beruflichen Fachrichtung; welche Fächer Sie im Rahmen des Masterstudiengangs Lehramts fortführen können, finden Sie hier;
- von den 95 LP der Großen beruflichen Fachrichtung mindestens 6 LP Fachdidaktik;
- mindestens 24 LP in den Bildungswissenschaften einschließlich der Praxiselemente (Eignungs- und Orientierungs- sowie Berufsfeldpraktikum). Die Module der Bildungswissenschaften müssen inhaltlich Elemente über grundlegende Voraussetzungen schulischen Lernens sowie Grundlagen, Methoden und Erträge der Bildungsforschung enthalten;
- davon mindestens 3 LP für Leistungen zu spezifischen Fragen der Inklusion von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf;
- die Praxiselemente müssen mindestens 9 Wochen Praktika umfassen, wobei 25 Tage schulisch absolviert worden sein müssen (Eignungs- und Orientierungspraktikum);
- Bachelorarbeit im Umfang von mindestens 7 LP.
Wichtig: Die Grenzen der mindestens vorzulegenden Leistungspunkte ergeben sich aus den für den Vorbereitungsdienst im Bachelor- und im Masterstudiengang insgesamt zu erbringenden Leistungspunkten gemäß LZV NRW 2016. Abweichungen sind nicht möglich.
3. Sprachvoraussetzungen
Fremdsprachen
- Für das Lehramt Gymnasium/Gesamtschule sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, für das Lehramt Berufskolleg Kenntnisse in einer Fremdsprache.
- Der Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse, die bei modernen Fremdsprachen auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) liegen müssen, liegt in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung vor.
- Der Nachweis ist gegenüber dem Prüfungsausschuss des BZL mit der Anmeldung zur Masterprüfung zu erbringen.
- Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen bzw. muss für das Lehramt Berufskolleg keine weitere Sprache nachweisen.
- Latinum und Graecum gelten ebenfalls als Nachweis adäquater Fremdsprachenkenntnisse.
Klassische Sprachen
Bei den folgenden Lehramtsfächern sind gemäß § 11 Abs. 2 LZV NRW 2016 Kenntnisse der klassischen Sprachen nachzuweisen:
- Geschichte: Kenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums,
- Philosophie: Kenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums oder Graecum,
- Evangelische Religionslehre: Graecum und kleines Latinum oder Graecum und Hebraicum,
- Katholische Religionslehre: kleines Latinum; zusätzlich Grundkenntnisse in Griechisch und Hebräisch.
- Latein, Griechisch: Latinum und Graecum.
Der Nachweis erfolgt in der Regel bei der Einschreibung in den Studiengang. Er ist spätestens mit der Anmeldung zur Masterprüfung gegenüber dem Prüfungsausschuss des BZL zu erbringen.
Definition "Kleines Latinum"
gemäß Ordnung der Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis in Latein, Griechisch, Hebräisch (Latinum/Graecum/Hebraicum); Änderung. RdErl. D. Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW v. 03.05.2016- 521-6.03.15-132508 (BASS 19-33 Nr.3)
"Das Kleine Latinum hat nachgewiesen, wer über die Fähigkeit verfügt, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich mittelschwerer Stellen (bezogen auf Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie) mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuchs in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen und dieses Verständnis durch eine sachlich richtige und treffende Übersetzung ins Deutsche nachzuweisen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Formenlehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen römische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt. Als mittelschwere Texte können beispielsweise Texte auf dem Niveau Caesars (De Bello Gallico), Cornelius Nepos oder leichterer Stellen aus Ciceros Briefen gelten.“
Das Kleine Latinum kann durch Sprachkurse an der Universität Bonn erworben werden. Nachweise über Sprachkennntisse im Umfang des Kleinen Latinums von privaten Sprachlehrinstituten werden nicht anerkannt (vgl. den Beschluss des Prüfungsausschusses vom 16.01.2017).
4. Deutsche Sprachvoraussetzungen für ausländische Bewerber
- Der lehramtsbezogene Masterstudiengang ist deutschsprachig. Es erfolgt eine Ausbildung für das deutsche Schulsystem und den deutschsprachigen Unterricht. Daher sollte die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrscht werden.
- Für die Aufnahme des Studiums müssen ausländische Studienbewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen oder deutschsprachigen Schule erworben haben, ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Eine Bescheinigung über diese Kenntnisse muss zur Einschreibung vorgelegt werden.
- Für den lehramtsspezifischen Masterstudiengang wird die DSH3-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang Niveaustufe 3) verlangt.
- Die Universität bietet die Möglichkeit an, einen Vorbereitungskurs für die DSH-Prüfung an der Universität Bonn zu belegen.
- Weitere Informationen zu der DSH-Prüfung finden Sie hier.
- Haben Sie bereits ein deutschsprachiges Studium in Deutschland abgeschlossen (bzw. werden Sie dieses jetzt abschließen), brauchen Sie für den Masterstudiengang keine weitere Sprachprüfung abzulegen.
5. Wenn das Studium zum Bewerbungszeitpunkt (Frist 15.07.) noch nicht abgeschlossen ist, sondern erst am Ende des Sommersemesters
- Wenn Sie das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben, dann bewerben Sie sich mit der gewichteten Durchschnittsnote zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung.
- Ihre Prüfungen müssen dann alle spätestens am 30.09. des Bewerbungsjahres abgeschlossen sein inkl. Abgabe der Bachelorarbeit. Mit Beginn des Wintersemesters dürfen keine Leistungen mehr erbracht werden. Die Bewertungen der Prüfungen können jedoch noch ausstehen.
- So lange Ihr Studium noch nicht abgeschlossen ist, erfolgt keine Zulassung zur Masterprüfung, d.h. Sie können sich zu keinen Prüfungen anmelden. Bis zu den Weihnachtsferien sollte also Ihr Abschluss vorliegen. Müssen Sie eine Prüfung aus dem Bachelorstudiengang wiederholen, müssen Sie sich aus dem Masterstudiengang exmatrikulieren, da Sie die Prüfung nur im Bachelorstudiengang ablegen können. Sie müssen sich dann für den Masterstudiengang neu bewerben.
6. Wenn Sie einen Hochschulabschluss haben oder am 30.09. haben werden, aber inhaltlich Leistungen gemäß der Zugangsvoraussetzungen fehlen (Auflagenregelung)
Wenn Sie Ihr Lehramtsstudium nicht in Bonn abgeschlossen oder Sie einen nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss erworben haben, erfüllen Sie möglicherweise nicht alle Zugangsvoraussetzungen für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang in Bonn.
- Wenn Ihnen inhaltlich nicht mehr als 30 LP fehlen, ist eine befristete Zulassung unter Auflagen möglich. Sind die Auflagen in der Frist (1. Studienjahr) erbracht, wird die Befristung aufgehoben. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren ersten Hochschulabschluss noch nicht haben, aber bis zum 30.09. alle Prüfungen (inkl. Abgabe Bachelorarbeit) abgeschlossen sein werden und Ihnen dann - bei diesem Hochschulabschluss - inhaltlich nicht mehr als 30 LP fehlen.
- Können die Auflagen nicht innerhalb des ersten Studienjahres an der Uni Bonn erfolgreich nachgeholt werden, erfolgt die Exmatrikulation bzw. die Rückstufung in den Bachelorstudiengang.
- In diesem Merkblatt finden Sie alle Informationen zur Erfüllung der Auflagen im Masterstudium sowie zu den Einschränkungen im Gegensatz zu den "normalen" Prüfungsverfahren.
- BewerberInnen, denen Leistungen fehlen, werden nur dann zugelassen, wenn in zulassungsbeschränkten Fächern noch Plätze frei sind. Die Auswahl der BewerberInnen erfolgt dann nach der Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Der Umfang der nachzureichenden Leistungen spielt dabei keine Rolle.
7. Wenn Sie die Module DuF (Diagnose und Förderung) oder DSSZ (Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte) schon im Bachelorstudiengang absolviert haben (Kompensationsregel)
- Wenn Sie die Module DuF und/oder DSSZ schon im Bachelorstudiengang mit Note absolviert haben, können Sie sich diese mit jeweils 6 LP auf Antrag für den Masterstudiengang anrechnen lassen, da es für Sie uninteressant sein könnte, diese Module noch ein weiteres mal zu belegen.
- Da Sie dann aber durch die Anerkennung 6 oder 12 LP zu wenig absolviert haben, müssen Sie diese Leistungen gemäß § 6 Abs.9 PO 2017 kompensieren. Das heißt, Sie müssen während des Masterstudiums fachwissenschaftliche Module Ihrer Wahl aus dem Bachelorstudiengang mit mindestens 6 oder 12 LP erbringen und damit die anerkannten Leistungen ersetzen. Die Noten dieser kompensatorisch absolvierten Module gehen nicht in die Masternote ein.
- Bekommen Sie für den Masterstudiengang Auflagen (siehe Punkt 6), entfällt diese Kompensation, wenn die Auflagen mindestens 6 oder 12 LP umfassen.
- Für die Anerkennung wenden Sie sich an den jeweiligen Modulbeauftragten (Informationen zu dem Verfahren und den Ansprechpartnern finden Sie hier).
8. Wenn Sie in ein höheres Semester in den Masterstudiengang (quer) einsteigen wollen
Informationen zum Quereinstieg in den Masterstudiengang dazu finden Sie hier.