Anmeldung und Ablauf der Masterarbeit
I. Zeitpunkt der Anmeldung
- Voraussetzung: Mindestens 45 Leistungspunkte in diesem Masterstudiengang.
- Die fachspezifischen Bestimmungen können weitere Voraussetzungen vorsehen.
- Sie können die Masterarbeit in einem Ihrer Fächer oder in den Bildungswissenschaften anfertigen. In welchem Fach Sie Ihre Masterarbeit schreiben, ist unabhängig vom Fach Ihrer Bachelorarbeit.
II. Anmeldung und Themenstellung
- Student: Selbstständige Suche eines Betreuers (siehe Punkt III.)
- Student – Betreuer: Abstimmung des Themas
- Student: Ausdruck und vollständiges Ausfüllen des Formulars Anmeldung zur Masterarbeit
- Betreuer: Eintrag des Themas in das Formular und Bestätigung durch Unterschrift
- Betreuer: Vorschlag des Zweitprüfers
- Student – Zweitgutachter: Bestätigung der Übernahme des Zweitgutachtens durch die Unterschrift des Zweitprüfers
- Student: Einreichung des Formulars im Prüfungsbüro des BZL – per E-Mail an [Email protection active, please enable JavaScript.]
- BZL: Verbindliche Zulassung und Mitteilung der Themenstellung einschließlich der Festlegung eines Abgabetermins durch Eintragung in BASIS (Titel nur im pdf-Ausdruck sichtbar)
III. Prüfer/Betreuer
- Prüfer bzw. Betreuer einer Masterarbeit sind alle an der Universität Bonn Lehrenden des jeweiligen Fachs, die selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige akademische Qualifikation besitzen.
- Das gilt ebenso für die Zweitgutachter einer Masterarbeit.
- Einer der beiden Betreuer muss der Gruppe der Hochschullehrer angehören. Dazu zählen Professoren (Prof.), Privatdozenten (PD), Juniorprofessoren (Jun.Prof.) sowie Honorarprofessoren (Hon.Prof.).
- Eine Liste der Prüfer in den verschiedenen Fächern können Sie im Prüfungsbüro des BZL einsehen.
- Eine externe Betreuung der Masterarbeit ist nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur im Rahmen eines Zweitgutachtens (begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig).
IV. Bearbeitungszeitraum
- Höchstens fünf Monate; Bearbeitungsbeginn ist das Datum der Übergabe des Themas durch den Erstbetreuer; bei nicht fristgerechter Abgabe erfolgt die Bewertung „nicht ausreichend“ (5,0)
- Verlängerung von bis zu sechs Wochen durch Vorlage eines begründeten, vom Erstbetreuer genehmigten Antrags an den Prüfungsausschuss.
- Verlängerung bei Krankheit durch Vorlage eines Attests im Prüfungsbüro des BZL; Dauer entsprechend der Anzahl der Krankheitstage.
V. Änderung des Themas
Geringfügige Akzentuierung des ursprünglich gestellten Themas ist möglich, und zwar durch Vorlage eines vom Erstbetreuer genehmigten Antrags an den Prüfungsausschuss.
VI. Rücktritt/Rückgabe des Themas
- innerhalb der ersten vier Wochen nach Beginn
- nur einmal möglich
- schriftlicher Antrag auf Rücktritt an den Prüfungsausschuss
- die Rückgabe des Themas in der vorgegebenen Frist gilt nicht als Fehlversuch
- keine Frist zur Anmeldung des neuen Themas
VII. Abgabe
- In vierfacher Form (zwei Exemplare in Papierform und zwei Datenträger (CD oder Stick)) fristgerecht beim Prüfungsbüro des BZL.
- Eine eingereichte Masterarbeit kann nicht zurückgezogen werden.
- Der Arbeit ist eine schriftliche Erklärung eingebunden beizufügen (siehe Punkt IX.).
VIII. Wiederholung
- Eine nicht bestandene Masterarbeit kann ein Mal wiederholt werden.
- Das neue Thema muss sich inhaltlich deutlich von dem ersten Thema unterscheiden.
- Neue Themenstellung kann in einem anderen Fach erfolgen.
- Rückgabe des zweiten Themas nur möglich, wenn bei der ersten Arbeit davon kein Gebrauch gemacht wurde.
- Bewertung der zweiten Masterarbeit mit „nicht ausreichend“ hat den Verlust des Prüfungsanspruchs im gesamten Master-Lehramtsstudiengang zur Folge und führt zur Exmatrikulation.
IX. Deckblatt / letzte Seite
Zur Sicherstellung aller notwendigen Informationen zur Masterarbeit auf dem Deckblatt sowie auf der letzten Seite bitte das Merkblatt nutzen.