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Zusatzleistungen

 

Für wen?

Ab der Prüfungsordnung 2016 sind Zusatzleistungen in beiden Fächern möglich, nicht jedoch in den Bildungswissenschaften.

 

Wann und Was?

Zusatzleistungen können in einem Fach so lange erbracht werden, wie noch nicht die Pflichtmodule und die Wahlpflichtmodule in dem Fach abgeschlossen sind. Zusatzleistungen können ausschließlich aus dem Wahlpflichtbereich der gewählten Lehramtsfächer bzw. beruflichen Fachrichtungen gewählt werden. 

 

Auf das Zeugnis?

Die abgeschlossenen Module der Zusatzleistungen können auf dem Zeugnis dokumentiert werden. Zusatzleistungen, die außerhalb der Wahlpflichtbereiche erbracht wurden, wie z. B. Sprachkurse oder Kurse des Rechenzentrums o. ä., können nicht auf dem Zeugnis dokumentiert werden. Das gilt auch für alle Zusatzleistungen, wenn Sie nach einer Prüfungsordnung vor 2016 studieren.

 

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