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Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang (= polyvalenten Bachelorstudiengang) ist eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (= Hochschulreife für bestimmte Fächer, nicht Fachhochschulreife) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.

 

1. Zulassungsbeschränkungen

Der Lehramtsstudiengang ist auf ca. 400 Plätze pro Jahr beschränkt, so dass es in den Bildungswissenschaften und in einzelnen Fächern Zulassungsbeschränkungen geben kann. Ob und für welche Fächer für das jeweilige Semester Zulassungsbeschränkungen vorliegen, ist unter https://www.uni-bonn.de/de/studium/studienangebot/studiengaenge-a-z einsehbar.

  • Zulassungsbeschränkte Fächer: Bewerbung erforderlich! Der NC bei zulassungsbeschränkten Fächern hängt immer von der konkreten Bewerberlage ab und kann nicht prognostiziert werden.
  • Zulassungsfreie Fächer: Einschreibung ohne vorherige Bewerbung

Achtung: Prüfen Sie immer alle drei Fächer (Fach 1, Fach 2, Bildungswissenschaften) auf eine Zulassungsbeschränkung.

2. Was mache ich, wenn ich zwei NC-Fächer studieren will, aber nur in Bildungswissenschaften und in einem Fach einen Studienplatz bekomme? 

  • Möglichkeit A: Sie nehmen diese Studienplätze nicht an.
  • Möglichkeit B: Sie schreiben sich statt in Ihr Wunschfach in ein NC-freies Fach ein. Vielleicht bekommen Sie dann noch einen Platz in einem Nachrückverfahren. Bekommen Sie im Nachrückverfahren keinen Platz, können Sie es erst in einem Jahr noch einmal versuchen (riskant!).

Nähere Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie hier:

Bewerbung und Einschreibung

 

3. Sprachvoraussetzungen für ausländische Bewerber

  • Der lehramtsbezogene Bachelorstudiengang ist deutschsprachig, deshalb müssen Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
  • Ausländische Studienbewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen oder deutschsprachigen Schule erworben haben, müssen ausreichende Deutschkenntnisse bei der Einschreibung nachweisen.
  • Wer die DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) mit Ergebnis DSH 2 bestanden hat, verfügt über die Berechtigung zur Einschreibung. Diese Prüfung berechtigt zwar zum Studium an der Universität Bonn, die damit abgeprüften Sprachkenntnisse sind aber für ein Lehramtsstudium und den anschließenden Vorbereitungsdienst nicht ausreichend. Die Spachkenntnisse müssen während des Studiums unbedingt erweitert werden.
  • Die Universität bietet die Möglichkeit an, einen Vorbereitungskurs für die DSH-Prüfung an der Universität Bonn zu belegen.
  • Weitere Informationen zu der DSH-Prüfung finden Sie hier.
 

4. Wechsel/Einstieg in höhere Semester des Lehramtsstudiums

Hochschulwechsler (aus dem gleichen Lehramtsstudiengang an einer anderen Hochschule) oder Quereinsteiger (aus anderen – ggf. auch schon abgeschlossenen – Studiengängen der Universität Bonn oder anderen Hochschulen) können sich für höhere Semester bewerben.

Informationen dazu finden Sie hier.

 

 

Bewerbung

Die Bewerbung für den Bachelorstudiengang erfolgt zentral über die Seiten der Universität Bonn.

 

 

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