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Anmeldung und Ablauf der Bachelorarbeit

I. Zeitpunkt der Anmeldung

  • Sie können die Bachelorarbeit in einem Ihrer Fächer, nicht aber in den Bildungswissenschaften anfertigen.
  • Voraussetzung:  Mindestens 48 Leistungspunkte in dem entsprechenden Stu­dienfach
  • Die fachspezifischen Bestimmungen können weitere Voraussetzungen vorsehen.
  • In welchem Fach Sie Ihre Bachelorarbeit schreiben, ist unabhängig von der Wahl des Faches Ihrer späteren Masterarbeit.
 

II. Anmeldung und Themenstellung

  1. Student*in: Selbstständige Suche eines Betreuers/einer Betreuerin (siehe Punkt III.)
  2. Student*in – Betreuer*in: Abstimmung des Themas
  3. Student*in: Ausdruck und vollständiges Ausfüllen des Formulars Anmeldung zur Bachelorarbeit
  4. Betreuer*in: Eintrag des Themas in das Formular und Bestätigung durch Unterschrift
  5. Betreuer*in: Vorschlag des Zweitprüfers/der Zweitprüferin
  6. Student*in – Zweitgutachter*in: Bestätigung der Übernahme des Zweitgutachtens durch die Unterschrift des Zweitprüfers/der Zweitgutachter*in
  7. Student*in: Einreichung des Formulars im Prüfungsbüro des BZL – per E-Mail an [Email protection active, please enable JavaScript.]
  8. BZL: Verbindliche Zulassung und Mitteilung der Themenstellung einschließlich der Festlegung eines Abgabetermins durch Eintragung in BASIS (Titel nur im pdf-Ausdruck sichtbar).
 

III. Prüfer*in/Betreuer*in

  • Prüfer*in bzw. Betreuer*in einer Bachelorarbeit sind alle an der Universität Bonn Leh­renden ihres Fachs, die selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige akademische Qualifikation besitzen.
  • Das gilt ebenso für die Zweitgutachter*in einer Bachelorarbeit.
  • Einer der beiden Betreuer*innen der Gruppe der Hochschullehrenden angehören. Dazu zählen Professor*innen (Prof.), Privatdozent*innen (PD), Juniorprofessor*innen (Jun.Prof.) sowie Honorarprofessor*innen (Hon.Prof.).
  • Eine Liste der Prüfer*innen in den verschiedenen Fächern können Sie im Prüfungsbüro des BZL einsehen.
  • Eine externe Betreuung der Bachelorarbeit ist nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur im Rahmen eines Zweitgutachtens (begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig).
 

IV. Bearbeitungszeitraum

  • Höchstens fünf Monate; Bearbeitungsbeginn ist das Datum der Übergabe des Themas durch den Erstbetreuer/die Erstbetreuerin; bei nicht fristgerechter Abgabe erfolgt die Bewertung „nicht ausreichend“ (5,0).
  • Verlängerung von bis zu sechs Wochen durch Vorlage eines begründeten, vom Erstbetreuer/von der Erstbetreuerin genehmigten Antrags an den Prüfungsausschuss
  • Verlängerung bei Krankheit durch Vorlage eines Attests im Prüfungsbüro des BZL; Dauer entsprechend der Anzahl der Krankheitstage

 

V. Änderung des Themas

Geringfügige Akzentuierung des ursprünglich gestellten Themas ist möglich, und zwar durch Vorlage eines vom Erstbetreuer/von der Erstbetreuerin genehmigten Antrags an den Prüfungsausschuss.

 

VI. Rücktritt/Rückgabe des Themas

  • innerhalb der ersten zwei Monate nach Zulassung
  • nur einmal möglich
  • schriftlicher Antrag auf Rücktritt an den Prüfungsausschuss
  • Die Rückgabe des Themas in der vorgegebenen Frist gilt nicht als Fehlversuch.
  • keine Frist zur Anmeldung des neuen Themas
 

VII. Abgabe

  • In vierfacher Form (zwei Exemplare in Papierform und zwei Datenträger (CD oder Stick)) fristgerecht beim Prüfungsbüro des BZL.
  • Eine eingereichte Bachelorarbeit kann nicht zurückgezogen werden.
  • Der Arbeit ist eine schriftliche Erklärung eingebunden beizufügen (siehe Punkt IX.).
 

VIII. Wiederholung

  • Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann ein Mal wiederholt werden.
  • Neues Thema muss sich inhaltlich deutlich von dem ersten Thema unterscheiden.
  • Neue Themenstellung kann in einem anderen Fach erfolgen.
  • Rückgabe des zweiten Themas nur möglich, wenn bei der ersten Arbeit davon kein Gebrauch gemacht wurde.
  • Bewertung der zweiten Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ hat den Verlust des Prüfungsanspruchs im gesamten Bachelor-Lehramtsstudiengang zur Folge und führt zur Exmatrikulation.
 

IX. Deckblatt / letzte Seite

Zur Sicherstellung aller notwendigen Informationen zur Bachelorarbeit auf dem Deckblatt sowie auf der letzten Seite bitte das Merkblatt nutzen.

 
 
 
 
 

 
 
 

 

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