Anmeldung und Ablauf der Bachelorarbeit
I. Zeitpunkt der Anmeldung
- Sie können die Bachelorarbeit in einem Ihrer Fächer, nicht aber in den Bildungswissenschaften anfertigen.
- Voraussetzung: Mindestens 48 Leistungspunkte in dem entsprechenden Studienfach
- Die fachspezifischen Bestimmungen können weitere Voraussetzungen vorsehen.
- In welchem Fach Sie Ihre Bachelorarbeit schreiben, ist unabhängig von der Wahl des Faches Ihrer späteren Masterarbeit.
II. Anmeldung und Themenstellung
- Student*in: Selbstständige Suche eines Betreuers/einer Betreuerin (siehe Punkt III.)
- Student*in – Betreuer*in: Abstimmung des Themas
- Student*in: Ausdruck und vollständiges Ausfüllen des Formulars Anmeldung zur Bachelorarbeit
- Betreuer*in: Eintrag des Themas in das Formular und Bestätigung durch Unterschrift
- Betreuer*in: Vorschlag des Zweitprüfers/der Zweitprüferin
- Student*in – Zweitgutachter*in: Bestätigung der Übernahme des Zweitgutachtens durch die Unterschrift des Zweitprüfers/der Zweitgutachter*in
- Student*in: Einreichung des Formulars im Prüfungsbüro des BZL – per E-Mail an [Email protection active, please enable JavaScript.]
- BZL: Verbindliche Zulassung und Mitteilung der Themenstellung einschließlich der Festlegung eines Abgabetermins durch Eintragung in BASIS (Titel nur im pdf-Ausdruck sichtbar).
III. Prüfer*in/Betreuer*in
- Prüfer*in bzw. Betreuer*in einer Bachelorarbeit sind alle an der Universität Bonn Lehrenden ihres Fachs, die selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige akademische Qualifikation besitzen.
- Das gilt ebenso für die Zweitgutachter*in einer Bachelorarbeit.
- Einer der beiden Betreuer*innen der Gruppe der Hochschullehrenden angehören. Dazu zählen Professor*innen (Prof.), Privatdozent*innen (PD), Juniorprofessor*innen (Jun.Prof.) sowie Honorarprofessor*innen (Hon.Prof.).
- Eine Liste der Prüfer*innen in den verschiedenen Fächern können Sie im Prüfungsbüro des BZL einsehen.
- Eine externe Betreuung der Bachelorarbeit ist nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur im Rahmen eines Zweitgutachtens (begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig).
IV. Bearbeitungszeitraum
- Höchstens fünf Monate; Bearbeitungsbeginn ist das Datum der Übergabe des Themas durch den Erstbetreuer/die Erstbetreuerin; bei nicht fristgerechter Abgabe erfolgt die Bewertung „nicht ausreichend“ (5,0).
- Verlängerung von bis zu sechs Wochen durch Vorlage eines begründeten, vom Erstbetreuer/von der Erstbetreuerin genehmigten Antrags an den Prüfungsausschuss
- Verlängerung bei Krankheit durch Vorlage eines Attests im Prüfungsbüro des BZL; Dauer entsprechend der Anzahl der Krankheitstage
V. Änderung des Themas
Geringfügige Akzentuierung des ursprünglich gestellten Themas ist möglich, und zwar durch Vorlage eines vom Erstbetreuer/von der Erstbetreuerin genehmigten Antrags an den Prüfungsausschuss.
VI. Rücktritt/Rückgabe des Themas
- innerhalb der ersten zwei Monate nach Zulassung
- nur einmal möglich
- schriftlicher Antrag auf Rücktritt an den Prüfungsausschuss
- Die Rückgabe des Themas in der vorgegebenen Frist gilt nicht als Fehlversuch.
- keine Frist zur Anmeldung des neuen Themas
VII. Abgabe
- In vierfacher Form (zwei Exemplare in Papierform und zwei Datenträger (CD oder Stick)) fristgerecht beim Prüfungsbüro des BZL.
- Eine eingereichte Bachelorarbeit kann nicht zurückgezogen werden.
- Der Arbeit ist eine schriftliche Erklärung eingebunden beizufügen (siehe Punkt IX.).
VIII. Wiederholung
- Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann ein Mal wiederholt werden.
- Neues Thema muss sich inhaltlich deutlich von dem ersten Thema unterscheiden.
- Neue Themenstellung kann in einem anderen Fach erfolgen.
- Rückgabe des zweiten Themas nur möglich, wenn bei der ersten Arbeit davon kein Gebrauch gemacht wurde.
- Bewertung der zweiten Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ hat den Verlust des Prüfungsanspruchs im gesamten Bachelor-Lehramtsstudiengang zur Folge und führt zur Exmatrikulation.
IX. Deckblatt / letzte Seite
Zur Sicherstellung aller notwendigen Informationen zur Bachelorarbeit auf dem Deckblatt sowie auf der letzten Seite bitte das Merkblatt nutzen.