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Einstieg in höhere Semester des Masterstudiengangs

Quereinstieg/Wechsel

 

Einstieg in das 2. Mastersemester oder höher:

  • Sie können in das 2. Semester des Masterstudiengangs einsteigen, wenn Sie insgesamt mindestens 30 anzuerkennende Leistungspunkte (LP) vorlegen können, wobei aus jedem Fach Leistungen vorliegen müssen. 
  • Liegen mehr anzuerkennende Leistungen vor, können Sie auch in entsprechend höhere Semester eingestuft werden.
  • Fehlen Ihnen bzgl. der Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium bis zu 30 LP, dann bekommen Sie diese als Auflagen. Sie werden nur befristet eingeschrieben und müssen die Auflagen innerhalb der ersten zwei Semester nachholen.
  • Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen sowie zur Auflagenregelung finden Sie hier.

 

Anerkennung und Beratung

 

Bewerbung

Informationen zur Anerkennung und Einstufung finden Sie hier.
  • zum Sommersemester:
    • Die Bewerbung erfolgt in schriftlicher Form beim Prüfungsausschuss des BZL.
    • Das Fomular zur Bewerbung für den Masterstudiengang in höhere Fachsemester muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 15. März bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses des BZL (Prüfungsbüro) vorliegen. Gültig ist das Eingangsdatum (Poststempel).
    • Beigefügt müssen sein:

1. Zeugnis des/der bisherigen Hochschulabschlusses/-abschlüsse (in Kopie),

2. Anrechnungs- und Einstufungsempfehlung der Fächer für den Masterstudiengang,

3. Je nach Fach ggf. Bescheinigungen über die erforderlichen Sprachkenntnisse. 

  • zum Wintersemester:
    • Bei einem Beginn im Wintersemester erfolgt eine Bewerbung online bis zum 15. Juli. Achtung: zum WS 20/21 wird die Frist coronabedingt bis zum 20. August verlängert.
    • Detallierte Informationen dazu finden Sie auf der Seite Ablauf der Bewerbung für den Masterstudiengang Lehramt.

 


 

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