Der Quer- oder Seiteneinstieg ins Lehramt
Quereinstieg
Quereinstieg bedeutet den Beginn des Lehramtsstudiums im höheren Semester an der Universität, wobei schon erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen aus den vorangegangenen Studienzeiten anerkannt werden.
- Wenn Sie bisher das Studium nicht abgeschlossen haben:
- Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben:
- Wenn Sie bereits Lehrer sind (Vorbereitungsdienst abgeschlossen):
Erweiterung der Lehramtsbefähigung (z. B. von der Lehramtsbefähigung für Haupt- und Realschule auf Gymnasium)
Seiteneinstieg
Seiteneinstieg bezeichnet die berufsbegleitende Ausbildung zum Lehrer: Sie haben ein Fachstudium abgeschlossen, sind an einer Schule auf einer dafür vorgesehenen Planstelle tätig und holen parallel den Vorbereitungsdienst am Zentrum für schulische Lehrerausbildung (ZfsL) nach.
Anpassungslehrgänge für Europäische Lehramtsabschlüsse
Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben, können u. U. auch in Nordrhein-Westfalen als Lehrerinnen oder als Lehrer arbeiten. Geprüft wird dies von den Bezirksregierungen in NRW. Dazu muss ein entsprechender Antrag (Gleichstellungsantrag) beim Ministerium für Schule und Bildung NRW bzw. direkt an die Bezirksregierung gestellt werden.
In bestimmten Fällen kann die Gleichstellung von einer Eignungsprüfung bzw. einem Anpassungslehrgang zum Ausgleich wesentlicher Defizite abhängig gemacht werden. Der Anpassungslehrgang liegt in der Verantwortung des jeweiligen Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und umfasst die Ausbildung an einer Schule und im Seminar. Gegebenenfalls muss parallel dazu ein Ausgleich von fachwissenschaftlichen Defiziten an einer Hochschule erfolgen. Dieser ist von den Lehrerinnen und Lehrern im Anpassungslehrgang selbstständig zu verantworten und zu organisieren.
Verfahrensablauf Anpassungslehrgänge im Sinne der EU-Richtlinie 2005/36/EG