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Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium

Verpflichtend ist ein Auslandsaufenthalt im Rahmen des Lehramtsstudiums der modernen Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch).

Rahmenbedingungen für den Auslandsaufenthalt im Studium moderner Fremdsprachen

  • Sollten die erforderlichen drei Monate Auslandsaufenthaltsdauer geteilt werden, dann müssen die einzelnen Tätigkeitseinheiten mindestens vier Wochen (insgesamt 13 Wochen) betragen.
  • Die Berechnung der Tätigkeitsdauer ergibt sich aus Beginn und Ende der Tätigkeit, nicht aber aus Ein- und Abreisedatum (Flugtickets reichen als Nachweis nicht aus!).
  • Wenn Sie zwei moderne Fremdsprachen studieren, können Sie Aufenthalte in verschiedenen Ländern/Sprachräumen absolvieren. Es ist aber nur in einem der beiden Sprachfächer ein Auslandsaufenthalt verpflichtend.
  • Der Aufenthalt muss in einem Land stattfinden, in dem die erlernte Sprache als Amts- oder Hauptsprache genutzt und im Alltag aktiv verwendet wird.

Informationsmaterial / Links

Mögliche Formen des Auslandsaufenthaltes

Austauschprogramme und Förderungen

Ansprechpersonen und Beratung

Dr. Frauke Fechner
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Tel.: 0228 / 73 - 600 47; Telefonsprechstunde: Mo, Di, Mi 9:00 – 12:00 Uhr, Do 8:30 – 9:30 Uhr und nach Vereinbarung

Zur Auslandsstudienberatung des Dezernat Internationales geht es hier.

Studentische Beratung des Mentorats: Bei Fragen rund um den Auslandsaufenthalt im Sprachenstudium bietet das studentische Mentor:innen-Team des BZL Beratung und Unterstützung aus studentischer Sicht an. Weitere Informationen zu Sprechstunden und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

 

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