One Two

(2) Praktikum im Ausland

Den Auslandsaufenthalt können Sie im Rahmen eines Praktikums oder sonstiger Tätigkeiten absolvieren. Im Bachelorstudium empfiehlt sich die Kombination des Auslandsaufenthalts mit dem Berufsfeldpraktikum.

Suche nach einem Praktikumsplatz

Hilfreiche Informationen zur Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz erhalten Sie auf den Seiten des International Office.

Informationen zu unseren Partnerschulen, Austausch- und Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Ablauf der Verbuchung des Auslandsaufenthalts als Studienleistung

Vor dem Aufenthalt – Genehmigung durch das BZL
  • Wenn Sie ein Praktikum im Ausland absolvieren, sind Sie nicht – wie sonst im Studium – unfallversichert. Versichern Sie sich bitte privat.
  • Sonderfall Frankreich und Belgien
Unternehmen/Insitutionen/Organisationen in Frankreich und einige Institutionen in Belgien verlangen einen Praktikumsvertrag (convention de stage) mit der Universität. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Gudrun Lazarov in der Universitätsverwaltung, die Ihnen die entsprechenden Unterlagen zukommen lässt und den Vertrag zum Abschluss bringt. Nach Erhalt des Vertrags füllen Sie alle erforderlichen Felder aus und schicken ihn an [Email protection active, please enable JavaScript.]. Als "Lehrbeauftragte" unterzeichnet das BZL den Vertrag.
 
Kontakt:
Gudrun Lazarov
Tel.: 0228 / 73-60045
[Email protection active, please enable JavaScript.]
Während des Aufenthaltes – Tätigkeitsbescheinigung
  • Ausstellen der Tätigkeitsbescheinigung durch die Praktikumsstelle. Die Bescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

    ► Ihren Namen und den Namen der Einrichtung

    ► den Zeitraum (von - bis) Ihrer Tätigkeit und den Stundenumfang 

    ► eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit

    ► Ansprechperson und Kontaktdaten

Nach dem Aufenthalt – Bescheinigung der Studienleistung
Anerkennung des Auslandsaufenthaltes:
  • Bachelorstudiengang: Bewahren Sie die Bescheinigung auf und reichen Sie bei der Registrierung zum Master im BZL mit den anderen Unterlagen ein. Ihr Auslandsaufenthalt sollte dann direkt verbucht werden (bitte unbedingt nach der Registrierung überprüfen!).
  • Masterstudiengang: Legen Sie die Bescheinigungen gesammelt über insgesamt drei Monate oder 13 Wochen im BZL zur Verbuchung in BASIS vor.
Falls Anrechnung als Berufsfeldpraktikum:
  • Hinweis in der Mail, dass die Tätigkeitsbescheinigung auch als Nachweis zur Verbuchung des Berufsfeldpraktikums dient.
  • Sie besuchen die Reflexionssitzung zum Berufsfeldpraktikum.
 
Prozess_Ausland_BP
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Ansprechpartnerin und Beratung

Dr. Frauke Fechner
[Email protection active, please enable JavaScript.]

Tel.: 0228 / 73 - 600 47, Telefonsprechstunde: Mo, Di, Mi 9:00 – 12:00 Uhr, Do 8:30 – 9:30 Uhr und nach Vereinbarung

 

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