Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt als Studium absolvieren, können Sie sich dort erbrachte Studienleistungen nach vorheriger Absprache mit Ihrem Fachbereich anerkennen lassen.
Mehr als 400 Partnerhochschulen stehen Studierenden der Universität Bonn ihm Rahmen von Austauschangeboten bereit. Mehr Informationen erhalten Sie im International Office. Im Suchportal „Mobility-Online“ können Sie sich informieren, welche Partnerhochschulen Ihnen in einem Austauschprogramm und in Ihrem Studiengang für ein Auslandsstudium zur Verfügung stehen.
Ein Studium im Ausland können Sie zum Beispiel über das Austauschprogramm ERASMUS+ absolvieren. Informationen über Bewerbung, Fristen, Partneruniversitäten etc. für ERASMUS erhalten Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Fachbereichs bzw. des Dezernats Internationales.
Ablauf
Vor dem Aufenthalt – Genehmigung durch das BZL
- Wenn Sie über ERASMUS ins Ausland gehen, lassen Sie sich Ihren geplanten Studienverlauf vom Fachbereich (ERASMUS-Fachkoordination) genehmigen. Ein gesonderter Genehmigungsantrag vom BZL ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich.
- Absprache der Annerkennungsmöglichkeiten von im Ausland erbrachten Studienleistungen mit der jeweiligen Fachkoordination. In den Bildungswissenschaften alle Unterlagen an: [Email protection active, please enable JavaScript.]
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Während des Aufenthaltes – Studienbescheinigung
- Studienbescheinigung / Transcript of records der Gastuniversität
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Nach dem Aufenthalt – Verbuchung des Aufenthalts und Anerkennung von Studienleistungen
- Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt separat über die jeweiligen Fächer.
- Füllen Sie das Formular zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen aus und reichen es mit allen Unterlagen (Transcript of records, gegebenenfalls Zeugnis, gegebenenfalls Confirmation of stay) bei der Erasmus-Fachkoordination oder der Fachberatung zur Prüfung und Unterschrift ein. Die Anerkennungsempfehlung muss von allen Fächern bestätigt werden, in denen Sie sich Leistungen anerkennen lassen wollen.
- Das von den Fächern unterschriebene Formular zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen, alle Unterlagen (Transcript of records, gegebenenfalls Zeugnis, gegebenenfalls Confirmation of stay) und den ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Antrag zur Anerkennung schicken Sie bitte an das Prüfungsbüro des BZL zur Verbuchung der Studienleistungen. Derzeit schicken Sie die Dokumente zur Anerkennung an: [Email protection active, please enable JavaScript.]
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Ansprechpartner und Beratung im BZL
Dr. Frauke Fechner
[Email protection active, please enable JavaScript.]
Tel.: 0228 / 73 - 600 47; Telefonsprechstunde: Mo, Di, Mi 9:00 – 12:00 Uhr, Do 8:30 – 9:30 Uhr und nach Vereinbarung
ERASMUS-Fachkoordination
Bei Fragen zu Studienaufenthalten mit Erasmus-Partnerinstituten wenden Sie sich bitte je nach Anliegen an die jeweiligen ERASMUS-Fachkoordinatorinnen:
→ ERASMUS-Fachkoordination