Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)
Das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) gewährt Einblicke in den schulischen Berufsalltag und konkrete pädagogische Situationen. Die im Studium erlernten Theorieansätze können in der Praxis beobachtet und angewendet werden.
Aktuelle Informationen des Schulministeriums NRW zum EOP finden Sie hier.
Das Modul 'EOP' an der Universität Bonn umfasst insgesamt 5 LP.
Bestandteile des Moduls:
- Vorbereitung auf das EOP (2 Semesterwochenstunden)
- Einführung in die Praxisportfolioarbeit (Einzelsitzung, 3 Zeitstunden)
- Eignungs- und Orientierungspraktikum (5 Wochen)
Allgemeine Rahmenbedingungen
Dauer des Eignungs- und Orientierungspraktikums
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Zeitpunkt im Bachelorstudium
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Mögliche Inhalte des Eignungs- und Orientierungspraktikums Einen guten Überblick über die Aufgaben von Lehrer:innen erhält man, wenn man ganze Schultage anwesend ist und sich auch an außerunterrichtlichen Veranstaltungen beteiligt. Mögliche Aufgaben und Beobachtungsfelder sind:
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Ablauf: |
Vor dem Praktikum: Vorbereitung an der Uni und Praktikumsplatzsuche Modul EOP (5 LP):
Wahl der Schule:
Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Praktikumsplatz! Im Stadtgebiet Bonn sind Praktikumsplätze oft bereits ein halbes Jahr oder mehr im Voraus vergeben.
Selbstständige Praktikumsplatzsuche:
Ihren Praktikumsplatz suchen Sie selbstständig. Es gibt verschiedene Quellen, um nach möglichen Praktikumsschulen zu suchen:
Information der Schule sowie Belehrung über Infektionsschutz und Verschwiegenheitspflicht / Schwangerschaft:
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Während des Praktikums: Ablauf und Reflexion
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Nach dem Praktikum: Verbuchung als Studienleistung
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Anrechnungsmöglichkeiten von beruflichen Tätigkeiten als Lehrer:in
Berufliche Tätigkeiten als Lehrer:in an einer Schule, die vor dem Beginn des Lehramtsstudiums oder während des Lehrtamtsstudiums ausgeübt wurden, können unter folgenden Bedingungen als Eignungs- und Orientierungspraktikum angerechnet werden:
- Die Arbeit als Lehrer:in wurde auf der Basis eines früheren Studiums ausgeübt.
- Der nachzuweisende zeitliche Umfang der Tätigkeit sollte in der Regel innerhalb der letzten 36 Monate vor dem Beginn des Lehramtsstudiums geleistet worden sein.
- Die Tätigkeit wurde insgesamt mindestens sechs Monate (bzw. ein Schulhalbjahr) im Umfang von mindestens sechs Unterrichtsstunden pro Woche ausgeübt.
- Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit müssen durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden können.
Im Rahmen des Moduls 'EOP (Eignungs- und Orientierungspraktikum)' wird die berufliche Tätigkeit als Praktikum angerechnet. Die "Vorbereitung auf das EOP" und die "Einführung in die Praxisportfolioarbeit" müssen zusätzlich absolviert werden.
Ablauf der Anerkennung:
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Bei allen Anrechnungsverfahren wird die vorherige telefonische Absprache empfohlen. Dr. Frauke Fechner Tel: 0228 / 73 600 47 Telefonsprechstunde: Mo, Di, Mi 9:00 – 12:00 Uhr, Do 8:30 – 9:30 UhrAnrechnungsantrag EOP
- Tätigkeitsbescheinigung, die mindestens folgende Angaben enthält: Ihren Namen, den Namen der Einrichtung, den Zeitraum (von - bis) Ihrer Tätigkeit, den Stundenumfang, eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit, Ansprechperson. Eine Anrechnung auf Grundlage von Arbeitsverträgen ist nicht möglich.
- Derzeit alle Unterlagen als PDF an [Email protection active, please enable JavaScript.]. Dokumentenname: "EOP_Anrechnung_Nachname_Matrikelnr."
- Besuch der "Vorbereitung auf das Eignungs- und Orientierungspraktikum"
- Besuch der "Einführung in die Praxisportfolioarbeit"
Informationen für Schulen
Das 'Informationsblatt für Schulen mit Infektionsschutzbelehrung und Verschwiegenheitserklärung' informiert über die Rahmenbedingungen des EOP und enthält außerdem die Infektionsschutzbelehrung und die Verschwiegenheitserklärung. Die Studierenden sind dazu angehalten, die zweite Seite dieses Informationsblatts zu Beginn des Praktikums in der Schule unterschrieben abzugeben.
Bitte beachten Sie auch die Handreichung des Schulministeriums NRW zum EOP sowie die Informationsseite zum EOP des Landesprüfungsamts für die Lehrämter an Schulen.
Ansprechpartnerin und Beratung:
Dr. Frauke Fechner
[Email protection active, please enable JavaScript.]
Tel.: 0228 / 73 - 600 47; Telefonsprechstunde: Mo, Di,Mi 9:00 – 12:00 Uhr, Do 8:30 – 9:30 Uhr und nach Vereinbarung
Ein Team studentischer Mentor:innen des BZL bietet zu den Praxiselementen Beratung und Unterstützung aus studentischer Sicht an. Weitere Informationen finden Sie hier.