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Berufsfeldpraktikum (BP)

Das Berufsfeldpraktikum (BP) eröffnet praktische Einblicke in außerschulische Tätigkeitsbereiche. In einem Umfeld, das der eigenen Berufs- und Fächerwahl nahesteht, ermöglicht es eine Reflexion über die eigene Entwicklung und das angestrebte Berufsziel.

 

Allgemeine Rahmenbedingungen:

  • Dauer: Entweder Vollzeit in vier Wochen am Stück oder in zweimal zwei Wochen am Stück bei der gleichen Praktikumsstelle oder Teilzeit im Umfang von 120 Stunden insgesamt.
  • Zeitpunkt im Studium: Das BP sollte zeitlich möglichst nach dem EOP (Eignungs- und Orientierungspraktikum) erfolgen.
  • Modul Berufsfeldpraktikum: BP und "Reflexion zum BP" (Einzelsitzung, Anmeldung über Basis), 4 LP

 

Mögliche Tätigkeitsbereiche und Anrechnungsmöglichkeiten:

(1) Berufsfeldpraktikum im pädagogischen Bereich

(2) Berufsfeldpraktikum im Bereich der studierten Fächer

(3) Anrechnung einer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit

(4) Praktikumsangebote

 Ablauf:

Vor dem Praktikum
  1. Selbstständige Suche einer Praktikumsstelle und Klärung der möglichen Tätigkeiten während des Praktikums. Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Kooperationspartner. Sie sollten aus unfallversicherungsrechtlichen Gründen vor Antritt des Praktikums eine schriftliche Bestätigung über den Zeitraum des Praktikums vom Praktikumsgeber einfordern.
  2. Absprache: Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die geplante Tätigkeit als Berufsfeldpraktikum angerechnet werden kann, kontaktieren Sie zur Absprache das BZL: [Email protection active, please enable JavaScript.]
  3. Im Falle einer Schwangerschaft: Empfehlungen für schwangere Praktikantinnen finden Sie im Infoblatt Infektionsschutz und Schwangerschaft.
  4. Versicherungsschutz: Für Praktikumstätigkeiten im Inland besteht für die Studierenden über die jeweilige Einrichtung bzw. deren Berufsgenossenschaft ein Versicherungsschutz gem. SGB § 2 Abs.1 Nr.1 bzw. § 133 Abs. 1 SGB VII. Sie sollten aus unfallversicherungsrechtlichen Gründen vor Antritt des Praktikums eine schriftliche Bestätigung über den Zeitraum des Praktikums vom Praktikumsgeber einfordern. Ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht nicht. Auslandspraktika unterliegen der Pflicht, eine private Auslandskranken- und U­nfallversi­cherung abzuschließen. 
  5. Falls die Praktikumsstelle eine Auskunft darüber verlangt, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, können Sie zunächst das Modulhandbuch einreichen und auf das LABG NRW § 12 verweisen.

 

Nach dem Praktikum
  1. Ausstellen der Tätigkeitsbescheinigung durch die Praktikumsstelle. Die Bescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

    ► Ihren Namen und den Namen der Einrichtung

    ► Stundenumfang und Zeitraum (von - bis) Ihrer Tätigkeit

    ► eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit

    ► Ansprechperson / Unterschrift

    Für das Berufsfeldpraktikum gibt es kein spezielles Formular des BZL, die Bescheinigung kann nach den Standards des Tätigkeitsgebers ausgestellt werden. Ein Arbeitsvertrag wird nicht als Bescheinigung anerkannt.

  2. Tätigkeitsbescheinigung als PDF an [Email protection active, please enable JavaScript.]. Dokumentenname: "BP_Nachname_Matrikelnr."
  3. Besuch der "Reflexion zum Berufsfeldpraktikum" (Blockveranstaltung, 3 Stunden, Basis). Die "Reflexion zum BP" bezieht sich auf Ihre Praxiserfahrungen im Bachelorstudium, also auf das Eignungs- und Orientierungspraktikum und auf das Berufsfeldpraktikum. Erst wenn Sie beide Praktika absolviert haben, ist eine erfolgreiche Teilnahme an der Reflexionssitzung möglich.
 
Ansprechpartnerin und Beratung:

Dr. Frauke Fechner

[Email protection active, please enable JavaScript.]

Tel.: 0228 / 73 - 600 47; Telefonsprechstunde: Mo, Di, Mi 9:00 – 12:00 Uhr, Do 8:30 – 9:30 Uhr und nach Vereinbarung

Das studentische Mentor:innen-Team des BZL bietet zu den Praxiselementen Beratung und Unterstützung aus studentischer Sicht an. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

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