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Fachpraktische Tätigkeit (Berufskolleg)

Die fachpraktische Tätigkeit (FpT) vermittelt einen Einblick in die Arbeitswelt der zukünftigen Schülerinnen und Schüler im Berufskolleg.

  • Das BZL spricht eine Anerkennungsempfehlung der FpT aus, für die Anerkennung selbst ist die Außenstelle Köln des Landesprüfungsamts zuständig.
  • Der Nachweis der fachpraktischen Tätigkeit ist neben dem erforderlichen Hochschulabschluss Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst.
  • Insgesamt müssen zwölf Monate Vollzeittätigkeit nachgewiesen werden, die sich aus verschiedenen Praktika vor, während oder nach dem Studium oder einer vorhandenen Berufsausbildung bzw. beruflichen Tätigkeit zusammensetzen können. Teilzeittätigkeiten sind bei entsprechend längerer Dauer möglich.
  • Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen finden Sie im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung.

 

Rahmenbedingungen

Dauer der fachpraktischen Tätigkeit

  • Die Gesamtdauer der FpT beträgt zwölf Monate.
  • Die zwölf Monate dürfen in Teilstücke unterteilt werden. Die Mindestdauer der Teilstücke beträgt einen Monat.
  • Da die Tätigkeiten in Vollzeit nachgewiesen werden müssen, verlängern sich Teilzeittätigkeiten entsprechend. Beispiel: 4 Monate Vollzeittätitgkeit mit 40 Stunden pro Woche entprächen beispielsweise 8 Monaten Teilzeitätigkeit mit 20 Wochenstunden.
  • Die Bescheinigungen der Tätigkeiten müssen nachvollziehbare Informationen zu Inhalt der Tätigkeit, Dauer und zum (Stunden)Umfang pro Woche oder Monat enthalten.

Zeitpunkt in der Lehrerausbildung

  • Sofern Sie sich nicht die vollen zwölf Monate durch eine vorherige Tätigkeit/Ausbildung anerkennen lassen können, können fehlende Anteile der FpT bis zur Bewerbung auf den Vorbereitungsdienst abgeleistet werden. Mit der Bewerbung muss der Nachweis der FpT eingereicht werden.
  • Der überwiegende Teil der FpT muss vor Abschluss des Studiums geleistet werden.
  • HINWEIS: Fachlich passende Tätigkeiten lassen sich auch mit dem Berufsfeldpraktikum kombinieren.

Mögliche Inhalte der fachpraktischen Tätigkeit (während des Studiums)

  • Die FpT ist einschlägig auf die inhaltlichen Schwerpunkte der studierten Fachrichtung abzustimmen.
  • Eine Übersicht über fachlich einschlägige Berufsbilder, an der Sie sich bei der Auswahl einer fachpraktischen Tätigkeit orientieren sollten, finden Sie hier.
  • Die FpT kann auch als Berufsfeldpraktikum anerkannt werden.

Anerkennungsempfehlungsmöglichkeiten einer vor dem Studium liegenden Tätigkeit/Ausbildung

Es kann zwischen einer vollumfänglichen und einer teilweisen Empfehlung zur Anerkennung durch das LPA Köln unterschieden werden.

  • Eine vollumfängliche Empfehlung für die gesamten zwölf Monate erfolgt für
    • fachlich einschlägige Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. Assistentenausbildung nach Landesrecht.
    • fachlich einschlägige berufliche Tätigkeiten und Praktika von mindestens zwölf Monaten in Vollzeit, sofern diese in den letzten zehn Jahren vor Studiumsbeginn durchgeführt wurden.
    • fachlich einschlägige berufliche Tätigkeiten, die in Teilzeit geleistet wurden, sofern diese in den letzten 5 Jahren vor Studienbeginn durchgeführt wurden. Die gesamten 12 Monate können nur dann angerechnet werden, wenn die Umrechnung von Teilzeit auf Vollzeit 12 Monaten entspricht.
    • Einzelfallprüfungen können auch bei fachlich passenden FsJ/FöJ oder Bufdi-Tätigkeiten erfolgen.
  • Eine teilweise Empfehlung erfolgt
    • für fachverwandte Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. Assistentenausbildung nach Landesrecht. Es wird eine Anerkennungsempfehlung für maximal sechs Monate ausgesprochen.
    • für fachfremde Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. Assistentenausbildung nach Landesrecht sowie Tätigkeiten im Rahmen des Wehrdienstes, des Zivildienstes oder des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres. Es wird eine Anerkennungsempfehlung für maximal vier Monate ausgesprochen.
    • im Fach Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften für Familientätigkeiten (Betreuung eines minderjährigen Kindes im eigenen Haushalt oder Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen). Es wird eine Anerkennungsempfehlung für maximal sechs Monate ausgesprochen.
  • Welche Berufsbilder zurzeit als fachlich einschlägig oder fachverwandt gelten, finden Sie in diesen Übersichten. Da die Berufsausbildungen einem ständigen Wandel unterliegen, sind die Übersichten nicht erschöpfen.

fachlich einschlägige Berufsbilder
fachverwandte Berufsbilder

 

Aufgrund der breiten Fächerung der Berufsfelder Agrarwissenschaften sowie Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften besteht immer die Möglichkeit der Einzelfallprüfung!
 

Ablauf:

Vor der fachpraktischen Tätigkeit – Praktikumsplatzsuche und Genehmigung im BZL

  • Selbstständige Suche eines Praktikumsplatzes für die FpT und Klärung der möglichen Tätigkeiten während des Praktikums.
  • Genehmigung der Praktikumsstelle durch das BZL. Füllen Sie dazu bitte den FpT-Genehmigungsantrag des BZL aus, den Sie hier finden, und reichen Sie diesen dann beim Prüfungsbüro des BZL ein.

Während der fachpraktischen Tätigkeit – Tätigkeitsbescheinigung

  • Absolvierung der fachpraktischen Tätigkeit.
  • Zustehender Urlaub wird eingerechnet.
  • Fehltage (Krankheit) werden eingerechnet, wenn das Gesamtziel des Praktikums / der Tätigkeit durch die Fehlzeiten nicht verfehlt wird.
  • Ausstellen der Tätigkeitsbescheinigung durch die Praktikumsstelle. Ein Arbeitsvertrag wird nicht als Bescheinigung anerkannt. Die Bescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

    ► Ihren Namen und den Namen der Einrichtung

    ► den Zeitraum (von - bis) Ihrer Tätigkeit und den Stundenumfang 

    ► eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit

    ► Ansprechperson

Nach der fachpraktischen Tätigkeit – Erhalt einer Empfehlungsbescheinigung des BZL und Anerkennung beim LPA

  • Tätigkeitsbescheinigung durch die Praktikumsstelle. Ein Arbeitsvertrag wird nicht als Bescheinigung anerkannt. Die Bescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

    ► Ihren Namen und den Namen der Einrichtung

    ► den Zeitraum (von - bis) Ihrer Tätigkeit und den Stundenumfang 

    ► eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit

    ► Ansprechperson

  • Ausstellung der Anerkennungsempfehlung: Im Fall des Nachweises von Erziehungszeiten legen Sie bitte die Geburtsurkunde und ggf. einen Arbeitgebernachweis über die Elternzeit o.ä. vor. Bitte verwenden Sie für die Anerkennungsempfehlung das Formular des BZL, füllen es soweit aus, wie möglich, benennen das Dokument nach dem Schema "FpT_Nachname_Matrikelnr." Schicken Sie die vorausgefüllte Empfehlungsbescheinigung, den Tätigkeitsnachweis und Ihre aktuelle Postadresse an:[Email protection active, please enable JavaScript.]
    Empfehlungsbescheinigung  Fachpraktische Tätigkeit
  • Anerkennungsantrag beim Landesprüfungsamt: Für die Anrechnung der FpT legen Sie der Geschäftsstelle Köln des Landesprüfungsamtes die Anerkennungsempfehlung (s.o.) sowie das Ausbildungszeugnis bzw. Bescheinigung(en) des/der Tätigkeitsgeber(s) in Kopie vor. Die Adresse der Außenstelle Köln finden Sie hier.
 

Ansprechpartnerin und Beratung
Dr. Frauke Fechner
Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL)
Poppelsdorfer Allee 15
Tel.: 0228 / 73 - 600 47
[Email protection active, please enable JavaScript.]  

Telefonsprechstunde: Mi, Do 9:00 – 11:00 Uhr

 
Endgültige Anerkennung der fachpraktischen Tätigkeit:
Außenstelle Köln des Landesprüfungsamts für Lehrämter an Schulen
Kontaktdaten und Sprechzeiten siehe hier.

 

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