One Two
Sie sind hier: Startseite Das BZL QV-Kommission

Qualitätsverbesserungskommission des BZL

Zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen erhalten die nordrhein-westfälischen Hochschulen vom Land sogenannte Qualitätsverbesserungsmittel. Ein Teil dieser Mittel wird für Stipendienprogramme genutzt oder zentral von der Hochschulleitung vergeben.

  • 70% der Mittel pro Student oder Studentin werden den Fakultäten und dem Bonner Zentrum für Lehrerbildung zur Verfügung gestellt. Bei den Lehramtsstudierenden werden die Mittel zwischen den beiden studierten Lehramtsfächern und dem BZL gedrittelt.
  • Das BZL hat eine Qualitätsverbesserungskommission eingerichtet, in der die vom Vorstand des BZL auf Vorschlag der Fachschaft Lehramt gewählten Studierenden die Mehrheit der Stimmen haben.
 

Mitglieder der Qualitätsverbesserungskommission des BZL

Studentinnen und Studenten (Amtszeit bis 31. März 2022)

Mitglieder                             

stellvertretende Mitglieder

Charlotte Acker

Simon Kasenbrink

Anne Heisler

Melanie Lückhoff

Andreas Wollensak

Tamara Dolhaine

Vanessa Maibaum

Hanno Seibod

Elias Papke

Cheyenne Breil

Isabel Sartingen

Lukas Palutzli

 

Professorinnen und Professoren (Amtszeit bis 31. März 2023)

Mitglieder                            

stellvertretende Mitglieder

Prof. Dr. Florian Radvan

Prof. Dr.Robert Glaum

Jun.-Prof. Dr. Sarah Dietrnich-Grappin

Prof. Dr. Andreas Gelhard

 

wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Amtszeit bis 31. März 2023)

Mitglieder                          

stellvertretende Mitglieder

Janine Bauhof

Eva Sindern

Dr. Robert Steegers

Daniela Möller

 

nichtwiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Amtszeit bis 31. März 2023)

Mitglieder                          

stellvertretende Mitglieder

Daniela Oellien

Luise Gock

 

Die Qualitätsverbesserungskommission unterbreitet dem Vorstand des BZL Vorschläge zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel.

  • Grundlage des Verfahrens sind die "Richtlinien des Rektorats über die Verteilung und Verwendung der Mittel zum Qualitätsverbesserung gem. § 1 Studiumsqualitätsgesetz" sowie die Geschäftsordnung der Qualitätsverbesserungskommission des Bonner Zentrums für Lehrerbildung.
  • Eine Handreichung für Antragsteller sowie das Antragsformular finden sich hier.
  • Die Antragstellung für Maßnahmen im darauffolgenden Semester ist jeweils bis zum 15. Juni und 15. Dezember möglich.

 

Artikelaktionen