Qualitätsverbesserungskommission des BZL
Zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen erhalten die nordrhein-westfälischen Hochschulen vom Land sogenannte Qualitätsverbesserungsmittel. Ein Teil dieser Mittel wird für Stipendienprogramme genutzt oder zentral von der Hochschulleitung vergeben.
- 70% der Mittel pro Student oder Studentin werden den Fakultäten und dem Bonner Zentrum für Lehrerbildung zur Verfügung gestellt. Bei den Lehramtsstudierenden werden die Mittel zwischen den beiden studierten Lehramtsfächern und dem BZL gedrittelt.
- Das BZL hat eine Qualitätsverbesserungskommission eingerichtet, in der die vom Vorstand des BZL auf Vorschlag der Fachschaft Lehramt gewählten Studierenden die Mehrheit der Stimmen haben.
Mitglieder der Qualitätsverbesserungskommission des BZL
Studentinnen und Studenten (Amtszeit bis 31. März 2020)
Mitglieder |
stellvertretende Mitglieder |
Charlotte Hussag |
Eike Senger |
Annika Schmitt |
Natascha Münnich |
Tamara Dolhaine |
Rebecca Stümper |
Vera Ropertz |
Vanessa Maibaum |
Hanno Seibod |
Johanna Rätz |
Melanie Lückhoff |
Janna Schmidt |
Professorinnen und Professoren (Amtszeit bis 31. März 2021)
Mitglieder |
stellvertretende Mitglieder |
Prof. Dr. Florian Radvan |
Prof. Dr.Robert Glaum |
Prof. Dr. Michael Meyer-Blanck |
Prof. Dr. Stephan Stomporowski |
wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Amtszeit bis 31. März 2021)
Mitglieder |
stellvertretende Mitglieder |
Katharina Fuß |
Dr. Jeannette Waldhausen |
Dr. Robert Steegers |
Christina Schlösser |
nichtwiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Amtszeit bis 31. März 2021)
Mitglieder |
stellvertretende Mitglieder |
Heidrun Schröder |
Anne Wibbe |
Die Qualitätsverbesserungskommission unterbreitet dem Vorstand des BZL Vorschläge zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel.
- Grundlage des Verfahrens sind die "Richtlinien des Rektorats über die Verteilung und Verwendung der Mittel zum Qualitätsverbesserung gem. § 1 Studiumsqualitätsgesetz" sowie die Geschäftsordnung der Qualitätsverbesserungskommission des Bonner Zentrums für Lehrerbildung.
- Eine Handreichung für Antragsteller sowie das Antragsformular finden sich hier.
- Die Antragstellung für Maßnahmen im darauffolgenden Semester ist jeweils bis zum 15. Juni und 15. Dezember möglich.