Beschluss des Prüfungsausschusses zu verlängerten Abgabefristen von Abschlussarbeiten im WS 20/21
Abgabefristen von Abschlussarbeiten
Der BZL-Prüfungsausschuss beschließt folgende Regelung für das Wintersemester 2020/21:
Studierenden, deren Bearbeitungszeitraum ihrer Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) die landesweite zweite coronabedingte Lockdown-Zeit (nach derzeitigem Stand 14.12.2020 bis 31.01.2021) einschließt bzw. deren Bearbeitungszeit innerhalb dieses Zeitraums endet, erhalten eine pauschale Verlängerung des Bearbeitungszeitraumes um sechs Wochen.
Im Falle der Ausdehnung des Lockdowns über den 31.01.2021 hinweg wird die pauschale Verlängerung auch begründet, wenn der Bearbeitungszeitraum die ausgedehnte Lockdown-Zeit umfasst oder darin endet.